electric meter and Euro banknotes as symbol for high energy costs
Wolfgang Filser
electric meter and Euro banknotes as symbol for high energy costs

InformationUnterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise

Die hohen Energiepreise stellen eine existenzielle Gefährdung für die mittelstandsgeprägte Wirtschaftsstruktur in Deutschland dar. Neben der Sicherstellung der Gasversorgung zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftskreisläufe ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Energiepreise gerade für die kleinen und mittelgroßen Betriebe tragfähig bleiben. 



Wir informieren Sie über die aktuellen Entlastungshilfen der Bundesregierung:



Gas- und Wärmepreisbremse

Mit der Gaspreisbremse werden die Gaskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (für Fernwärme 9,5 Cent/Kilowattstunde) begrenzt. Diese Begrenzung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis berechnet. Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt bis April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.



Strompreisbremse

Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird bei 40 Cent inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Die Strompreisbremse endet im April 2024 - auch hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. 

Für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegen. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an.

Weitere Informationen zu beiden Preisbremsen finden Sie hier.



Härtefallregelung

Die bayerische Staatsregierung will die Folgen der Energiekrise mit einem eigenen Härtefallfonds, dem sogenannten „Energie- und Klima-Turbo“ in Höhe von 1,5 Milliarden Euro abmildern. Wirtschaft, Bürger und Einrichtungen, die besonders stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind, werden so entlastet.

Die bayerische Energie-Härtefallregelung (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen, die bis Dezember 2023 gilt, sieht  sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Branche.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Der Härtefall wird vermutet, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der bayerischen Staatsregierung.

Eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform gestellt werden.

Die bayerische Staatsregierung hat eine Telefonhotline zu den Energie-Härtefallhilfen unter 089/5790 5005 eingerichtet.



Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz und das Legen von Erdgas-Hausanschlüssen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Gleiches gilt für das Legen von Hauswasseranschlüssen – ebenfalls mit 7% Umsatzsteuer.

Das Legen von Mehrfachanschlüssen (z. B. Strom, Telekommunikation, Gas und Wasser) unterliegt dagegen dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

Sadremoghaddam_Susanne_web

Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1567

Fax 0821 3259-21567

susanne.sadremoghaddam--at--hwk-schwaben.de