Der Antrag kann von Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Die Goldene Ehrennadel des Schwäbischen Handwerks kann an selbstständige und nichtselbstständige Handwerker verliehen werden, die Träger der silbernen Ehrennadel sind und die sich während einer mindestens 25-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit an führender Stelle in der Handwerksorganisation hervorragende Verdienste um den Berufsstand erworben haben und sich eines hohen Ansehens im Kreise ihrer Kollegen sowie der Öffentlichkeit erfreuen.


Besonderheiten

Die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks ist die höchste Kammerehrung und kann deshalb nur von Repräsentanten der HWK verliehen werden!
Dies bedingt eine Terminabstimmung mit dem Hauptsekretariat unter 0821 3259-1217.
Bitte beachten sie auch, dass für den Antrag auf Verleihung der goldenen Ehrennadel ein Vorstandsbeschluss notwendig ist und deswegen der Antrag 6 Monate vor der geplanten Verleihung eingereicht werden muss. 

Antrag für die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks

Angaben zum Antragsteller

Angaben zum/r Ehrenden (Daten für Urkunde)

Angaben zu ehrenamtlichen Tätigkeiten

Für die Prüfung des Antrags benötigt die Handwerkskammer für Schwaben ausführliche Informationen darüber in wie weit der/die zu Ehrende sich ehrenamtlich im Handwerk eingebracht hat:

in der Innung

in der Kreishandwerkerschaft

Übergeordnete ehrenamtliche Tätigkeit

* Pflichtfeld


Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.