Auswirkungen auf HandwerksbetriebeBundesfernstraßenmaut
Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes seit 1. Juli 2015
Seit dem 1. Juli 2015 wurde der Geltungsbereich der Fernstraßenmaut für mautpflichtige Fahrzeuge auf weitere 1.100 km des Bundesstraßennetzes ausgedehnt.
Ausdehnung des mautpflichtigen Gewichtsbereichs auf Fahrzeuge mit 7,5 bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse seit 1. Oktober 2015
Seit dem 1. Oktober 2015 wurde der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt.
Die Anzahl von mautpflichtigen Handwerksbetrieben ist damit deutlich angestiegen.
Bei Fragen zu den mautpflichtigen Strecken und zur LKW-Maut rufen Sie uns bitte an, wir unterstützen und beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie im Informationstext und in der Broschüre von Toll Collect im Downloadbereich.