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Auswirkungen auf HandwerksbetriebeBundesfernstraßenmaut

Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes seit  1. Juli 2015

Seit dem 1. Juli 2015 wurde der Geltungsbereich der Fernstraßenmaut für mautpflichtige Fahrzeuge auf weitere 1.100 km des Bundesstraßennetzes ausgedehnt.



Ausdehnung des mautpflichtigen Gewichtsbereichs auf Fahrzeuge mit 7,5 bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse seit 1. Oktober 2015

Seit dem  1. Oktober 2015 wurde der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt.



Die Anzahl von mautpflichtigen Handwerksbetrieben ist damit deutlich angestiegen.



Bei Fragen zu den mautpflichtigen Strecken und zur LKW-Maut rufen Sie uns bitte an, wir unterstützen und beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie im Informationstext und  in der Broschüre von Toll Collect  im Downloadbereich.

Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

Fax 0821 3259-21214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de