Registrierkasse Kasse (1)
pixabay

Fristverlängerung für Kassennachrüstung

Mehrere Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, reagieren beim Thema Kassennachrüstung auf die Belastungen der Betriebe im Zuge der Corona-Krise. Mit einer sogenannten stillschweigenden Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gibt es jetzt weiteren Aufschub.

Bis längstens zum 31. März 2021

Voraussetzung ist allerdings, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE nachweislich beauftragt worden ist.

Betriebe müssen durch diese Regelung nicht mehr einzeln eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen. Das Bundesfinanzministerium hatte sich zuvor gegen eine allgemeine Fristverlängerung bei der Kassennachrüstung ausgesprochen.

Unsere betriebswirtschaftlichen Berater stehen ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.