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Patent, Marke, Gebrauchs- und GeschmacksmusterGewerbliche Schutzrechte

Mit einem Gewerblichen Schutzrecht haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mitbewerber z.B. die Herstellung und den Vertrieb Ihrer technischen Erfindung oder die Verwendung eines geschützten Namens zu untersagen und sich somit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Neben der Sicherung des eigenen Rechtes muss aber auch die Verletzung eines fremden Schutzrechtes beachtet werden.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, beraten wir Sie zu folgenden Fragestellungen:

  • Macht ein Gewerbliches Schutzrecht überhaupt Sinn?
  • Welches Schutzrecht ist überhaupt geeignet?
  • Worauf muss ich achten?
  • Was kostet so etwas; gibt es hier auch Fördermöglichkeiten?
  • Gibt es schon Marken mit meinem Wunschbegriff?
  • Wer kann mir weiterhelfen?

Wir beraten Sie gern, auch vor Ort in Ihrem Betrieb.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!


Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auf den Seiten des
Deutschen Patent- und Markenamtes 

Ensenmeier_Knuth

Knuth Ensenmeier

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1544

Fax 0821 3259-21544

knuth.ensenmeier--at--hwk-schwaben.de