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Kurz notiert

Migrationspaket kann zu mehr Fachkräften beitragen

Anfang Juli hat die Bundesregierung den Entwurf für ein erstes Migrationspaket verabschiedet.

  • Damit sollen erstens langjährig Geduldete bedingt ein langfristiges Bleiberecht erhalten.
  • Zweitens sollen gut integrierte Jugendliche leichter ein Bleiberecht bekommen.
  • Drittens ist vorgesehen, dass Sprachkurse allen Asylsuchenden offen stehen.
  • Und viertens sollen Familien von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten leichter nachziehen können.

Diese Maßnahmen schaffen mehr Rechtssicherheit für Auszubildende, Beschäftigte und ihre Betriebe. Zudem erleichtern bessere Sprachkenntnisse in der Breite die Integration. Zwar mag das Potenzial an Zugewanderten für das Handwerk begrenzt sein. Angesichts der teils massiven Fachkräfteengpässe müssen jedoch alle Optionen genutzt werden, um mehr Fachkräfte zu gewinnen.



Wichtige Energie-Gesetze zu Versorgungssicherheit und Preisen beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Energiesektor beschlossen.

  • Erstens sollen mit dem geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetz Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
  • Zweitens soll das Wind-an-Land-Gesetz bewirken, dass bundesweit 2 Prozent der Landesfläche bis 2032 für die Windkraft ausgewiesen werden. Für Bayern sind 1,8 Prozent geplant.
  • Drittens sieht das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz vor, dass vor allem Kohlekraftwerke aus der Reserve oder vor ihrer Stilllegung zur Stromerzeugung anstelle von Gas genutzt werden.
  • Viertens sollen mit dem geänderten Energiesicherungsgesetz angeschlagene Gasimporteure gestützt und höhere Beschaffungskosten auf die gesamte Gaskundschaft umgelegt werden können.
  • Fünftens soll mit dem geänderten Gebäudeenergiegesetz das Effizienzhausniveau EH 55 als neuer Neubaustandard auch mit Heizungen und nicht nur mit Dämmungen erreicht werden können.

Diese Gesetze tragen zur Versorgungssicherheit mit Strom und Gas bei. Dass die Koalition jedoch die Laufzeit der noch betriebenen drei Kernkraftwerke bisher nicht verlängern will – zumindest mit den vorhandenen Brennelementen bis zum nächsten Frühjahr – könnte sich als Fehler erweisen. Bei Gas können die Beschlüsse einseitig hohe Belastungen von Kunden vermeiden. Zudem ermöglicht das geänderte Gebäudeenergiegesetz, dass Bauen nicht noch teurer wird. Das stützt die Baukonjunktur.



Klimaschutzgesetz und 10-H-Regel in Bayern geändert

Ende Juni hat die Bayerische Staatsregierung zum einen den Entwurf für ein verschärftes Klimaschutzgesetz vorgelegt. Um die dort genannten Ziele zu erreichen, soll unter anderem eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten ab 2023 geschaffen und das Stromleitungsnetz schneller ausgebaut werden. Zum anderen lockert Bayern die 10-H-Regel, die den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festlegt. Die Regierung will den Abstand auf 1.000 Meter reduzieren, wenn Windräder in oder an bestimmten Gebieten errichtet werden. Damit sollen die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes erfüllt werden. Diese Beschlüsse zum Stromleitungs- und Windenergieausbau können zu einer sicheren Stromversorgung beitragen. Jedoch ist es unverständlich, dass zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Neubauten hinsichtlich einer Solarpflicht unterschieden werden soll. Der Freistaat sollte zudem eher mit Anreizen als mit Pflichten seine Ziele zu erreichen versuchen.



Preisgleitklauseln im Bund verlängert und in Bayern endlich eingeführt

Das Bundesbauministerium hat Ende Juni veranlasst, dass die seit April geltenden Regelungen zu Preisgleitklauseln bis zum Jahresende verlängert und auf weitere Stoffgruppen ausgedehnt werden. Angewandt werden können sie bei Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen für Baumaterialien bei Bauvergaben des Bundes. Mittlerweile hat Bayern diese Vorgaben für seine Aufträge übernommen und den Kommunen empfohlen, ebenso zu verfahren. Damit können Betriebe ihre Preise länger und flächendeckender leichter anpassen und Risiken fairer mit ihren Auftraggebern teilen.

Joachim Schneider

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