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Änderung bei Abfalltransporten

Ab dem 21. Mai 2026 gilt: Alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sind ausschließlich elektronisch zu dokumentieren. Statt Papierformularen ist dann das von der EU-Kommission betriebene „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS) zu nutzen. 

In Deutschland ansässige Abfallwirtschaftsbeteiligte können dafür entweder den kostenlosen Online-Dienst der EU-Kommission (DIWASS-GUI) oder entsprechend programmierte, kostenpflichtige Softwarelösungen verwenden. 

Mit der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA) wird der elektronische Datenaustausch für alle Beteiligten verpflichtend. Sämtliche Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen zu grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfällen müssen zukünftig im DIWASS geführt werden. Die Details zum System regeln Artikel 27 VVA und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290. 

Sie sind von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen betroffen und möchten sich auf die Umstellung vorbereiten? Weitere Informationen und die genannten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern.

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

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