Arbeiter Bau Staub
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Arbeitsschutz: Wenn Staub krank macht!

Maurer, Zimmerer, Steinmetze – viele Handwerker sind auf ihren Baustellen und in der Werkstatt mit Staub konfrontiert. Und dass diese gesundheitsschädlich sind, wissen wir nicht erst seit der Feinstaubdebatte.

Wird bei der Arbeit zu viel Staub eingeatmet, können die Organe auf vielfältige Weise direkt geschädigt werden. Die Schleimhäute werden gereizt, es kommt zu lokalen Entzündungen und Abwehrreaktionen des Körpers. Bei besonders gefährlichen Stäuben wie Quarz, Metallstäuben und Asbest sind sogar Lungenentzündungen und andere Lungenkrankheiten bis zu Lungenkrebs die Folge. Sehr kleine Feinstaubpartikel schaffen es bis in die Blutgefäße.

Sowohl die staubförmigen Fremdkörper selbst als auch die daran angelagerten Substanzen aller Art – die oft ziemlich giftig sein können – führen zu Immunreaktionen des Körpers und in der Folge zu vielfältigen Erkrankungen. Besonders betroffen ist das Herz-Kreislauf-System, wodurch das Risiko beispielsweise von Herzinfarkten und Schlaganfällen wächst.

Die Gesundheitsbelastungen durch Staub auf Baustellen, bei der Holzbearbeitung oder anderen Arbeiten wurden bisher unterschätzt. Der Zusammenhang von Baustaub mit den oben beschriebenen Erkrankungen ist inzwischen so deutlich, dass der Gesetzgeber die bisherigen Grenzwerte auf den neuen Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube am Arbeitsplatz reduziert hat.

Der A-Staub ist besonders gefährlich, da diese Staubpartikel tief bis in die kleinsten Verästelungen der Lunge eindringen.



Die neuen Grenzwerte gelten seit 1. Januar 2019. Die Übergangsfrist ist Ende 2018 abgelaufen

Baustaub reduzieren: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter



Wenn Arbeitgeber die nötigen Schutzmaßnahmen kennen und anwenden, lassen sich die oben beschriebenen Erkrankungen vermeiden.

Die Gesundheitsrisiken durch Staub am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten, ist keine leichte Aufgabe. Ihre Berufsgenossenschaft unterstützt Sie an dieser Stelle, deren Berater führen auch Staubmessungen vor Ort durch.

In jedem Fall müssen betroffene Betriebe ihre Gefährdungsbeurteilungen sowie die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Allgemeinen Staubgrenzwerte überprüfen und bei Bedarf weitere Maßnahmen festlegen. Es genügt nicht, prophylaktisch Atemschutz bereitzustellen.

Beachten Sie bei Ihren Schutzmaßnahmen die folgenden Hinweise der Berufsgenossenschaft:

  • Verwendung von staubarmen Materialien:
    Verwenden Sie Arbeitsmitteln, Materialien oder Arbeitsverfahren, bei denen die Staubbelastung geringer ist, z. B. staubarme Fliesenkleber, Rohstoffe in Pasten- oder Pelletform statt Pulver, weichen Sie auf Nassverfahren aus

  • Technische Maßnahmen:
    Setzen Sie z. B. gekapselte Maschinen ein, wählen Sie Arbeitsgeräte, die den Staub an seiner Emissionsquelle absaugen, rüsten Sie Handmaschinen mit einer Entstaubung nach, warten Sie Absaugungen regelmäßig, setzen Sie mobile Staubschutzwände ein, stellen Sie die Raumlüftung so ein, dass an Emissionsquellen hohe lokale Luftwechselraten bestehen

  • Organisatorische Maßnahmen:
    Teilen Sie die Arbeiten so ein, dass möglichst wenige Mitarbeiter für möglichst kurze Zeiten einer Staubbelastung ausgesetzt sind, bevorzugen Sie das Nassreinigen von staubenden Arbeitsbereichen, halten sie Arbeits- und Straßenkleidung getrennt.

  • Personenbezogene Maßnahmen:
    Stellen Sie geeignete Atemschutz-PSA zur Verfügung, weisen Sie Ihre Mitarbeiter zum fachgerechten Benutzen ein und kontrollieren Sie das Tragen der Atemschutzmasken

Wichtige Informationsquellen zum Thema Arbeiten mit Staubbelastung und die entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) finden Sie bei der Berufsgenossenschaft unter: www.dguv.de