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Bauvertragsrecht und VOB/B

Dem Bauvertragsrecht liegt grundsätzlich das gesetzliche Werkvertragsrecht des
BGB zugrunde.

Falls wirksam vereinbart, sind vornehmlich die Bestimmungen der VOB/B (= Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) anzuwenden.
Die VOB/B enthält spezielle Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen. Diese sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und müssen bei Vertragsschluss ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen werden.
Es ist jedoch nicht bei allen Bauverträgen ratsam, die VOB zur Anwendung zu bringen.


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