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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)



Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Förderung für Auszubildende durch die Bundesagentur für Arbeit.



Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf BAB erfüllt sein?

Ob und in welcher Höhe Auszubildende Anspruch auf BAB haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es werden Auszubildende bezuschusst, die

  • eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen und deren Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen, über 18 Jahre alt oder verheiratet sind bzw. mit einem Partner/einer Partnerin zusammenleben.
  • eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen, ein Kind haben und nicht in der Wohnung der Eltern leben.


Wie erhält man Berufsausbildungsbeihilfe?

Auszubildende einer dualen Ausbildung können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen. 

Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren oder andere Unterstützungsleistungen (z.B. durch das Jobcenter) erhalten, haben keinen Anspruch auf BAB.

Der Antrag wird online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Mit dem Online-Tool „BAB-Rechner“ kann vorab ermittelt werden, ob ein Anspruch besteht.
Zudem können sich Auszubildende an Beispielen orientieren, die die Bundesagentur für Arbeit auf dem offiziellen Flyer zusammengestellt hat.

Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhält die/der Auszubildende die monatliche Unterstützungsleistung während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit.





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Claudia Möller

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1329

claudia.moeller--at--hwk-schwaben.de