Datenschutz bei der Handwerkskammer für Schwaben - Ihre Rechte

Hinweise zum Datenschutz



Mit der Anmeldung erklären Sie, dass die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden und Sie sich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen anmelden.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Kursverwaltung und zu statistischen Zwecken mittels EDV verarbeitet werden.

Die Verarbeitung der Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO sowie Art. 4 BayDSG.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der gesetzlichen Aufgabenzuweisung der Handwerkskammer gem. § 91 HWO erfolgt nicht.

Die Daten werden gelöscht, sobald der oben genannte Zweck wegfällt. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen.

Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk-schwaben.de erreichen.



Allgemeine Teilnahmebedingungen



1. Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer für Schwaben als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Schwaben jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

3. Gebühren / Entgelte

Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.

4. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung

Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:

Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von

• 50 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
• 30 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
• 15 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden

verlangen.

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder ein wesentlich niedrigerer als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen
wirtschaftlichen Nachteils.

6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen

8. Computernutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, nicht zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nicht nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

9. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder
volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

10. Hausordnung / Internatsordnung (optional)

Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.

11. Ausschluss von Lehrgängen

Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr, das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.

12. Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Lehrgangsgebühren konnten teilweise
durch die Fördermittel des Freistaates Bayern oder des Bundeswirtschaftsministeriums erheblich gesenkt werden. Diese Zuwendungen ermöglichen es uns, kostengünstige Kurse von hoher Qualität anzubieten.

14. Anmeldung

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Teilnahmebedingungen anerkennt.

15. Datenschutz

Wir erheben und speichern Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kursverwaltung und zu statistischen Zwecken. Die Verarbeitung der Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO sowie Art. 4 BayDSG. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der gesetzlichen
Aufgabenzuweisung der Handwerkskammer gem. § 91 HWO erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald der oben genannte Zweck wegfällt. Der Teilnehmer hat das Recht, der Verwendung persönlicher Daten jederzeit zu widersprechen. Zudem ist der Teilnehmer berechtigt,
Auskunft über die gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Dem Teilnehmer steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter datenschutz@hwk-schwaben.de.



Veröffentlichung von Fotos



Informationen zu Fotos und Filmaufnahmen

Feiern und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet, evtl. werden auch Filmaufnahmen gemacht. Dabei werden wir soweit wie möglich Gruppen darstellen und keine Einzelpersonen, und natürlich vor allem Meisterabsolventen und Würdenträger ablichten.

Um unserem berechtigten Interesse nachzukommen, die Vielfalt unserer Aufgaben und Tätigkeiten zu dokumentieren und unsere Absolventen und Ihre Ergebnisse ins rechte Licht zu rücken, sehen wir vor, diese Bilder auf unserer Homepage (www.hwk-schwaben.de), in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram), in lokalen Printmedien sowie in Fachzeitschriften (z.B. Handwerkszeitung)  zu veröffentlichen. Eventuelle Filmaufnahmen können in lokalen Medien (z.B. Bayerisches Fernsehen, Augsburg TV) gezeigt werden oder auf unserem YouTube-Kanal abrufbar sein.

Wenn Sie nicht abgelichtet oder gefilmt werden möchten, melden Sie sich bitte vorher bei einem Mitarbeiter der Handwerkskammer.

Beachten Sie bitte, dass unsere Internetseiten auch für Suchmaschinen zugänglich sind. Sie müssen daher damit rechnen, dass Bilder auch von Suchmaschinen gefunden werden können.

Hinweise zum Urheberrecht

Sie erhalten für die Verwendung des Bildmaterials keine Vergütung von uns.

Weitere Hinweise zum Datenschutz

Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist der Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, also der positiven Außendarstellung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DS-GVO.

Bilddaten von Ihrer Person werden im Falle einer Veröffentlichung ggf. an insoweit eingebundene Dienstleister weitergegeben (z.B. an Agenturen). Eine gezielte Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein sog. Drittland ist nicht geplant.

Wir speichern und verarbeiten Ihre Bilddaten bis zu einem Widerruf bzw. einem Widerspruch gegen die Verwendung der Daten im Internet, bzw. bis wir die Veranstaltung von der Seite entfernen.

Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter datenschutz@hwk-schwaben.de.



Weitere Informationen zu Ihren Rechten sowie weitergehenden datenschutzrechtliche Hinweise können Sie auf unserer Homepage https://www.hwk-schwaben.de/artikel/datenschutzerklaerung-71,1202,3492.html , abrufen, hier vor allem unter dem Kapitel VII. Betroffenenrechte.