
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen!
Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft: Die E-Rechnungspflicht. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe. Das Ziel ist es, die Rechnungsabwicklung zu digitalisieren und effizienter zu gestalten.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren.
Herausforderungen
E-Rechnungen weisen ein spezifisches Format auf, das sich von herkömmlichen Rechnungen unterscheidet. Obwohl sie per E-Mail übermittelt werden können, lassen sie sich oft nicht mit Standard-E-Mail-Programmen oder PDF-Readern öffnen. Zudem erfordert die revisionssichere Archivierung, die für Steuerprüfungen unerlässlich ist, mehr als nur eine Speicherung auf dem PC oder im E-Mail-Programm. Für beide Aspekte wird eine spezielle Software benötigt.
Praktische Tipps zur Umsetzung
Systeme aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen verarbeiten kann. Viele Anbieter bieten bereits entsprechende Updates an.
Sprechen sie mit ihrem Steuerberater. Über dessen Systemanbieter können die Anforderungen oft kostengünstig und einfach umgesetzt werden.
Mitarbeiter schulen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Anforderungen und schulen Sie sie im Umgang mit der neuen Software bzw. dem Update.
Zeitlicher Ablauf:
- Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Elektronische Rechnungen müssen unveränderbar und nachvollziehbar archiviert werden, mindestens 10 Jahre lang.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen.
Wo gibt es mehr konkrete Informationen?
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Webinar Informationen:
Wann: 05.11.2024, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: Webinar
Veranstalter: Handwerkskammer für Niederbayern-Oberpfalz und Handwerkskammer für Schwaben
Anmeldelink: Termin - E-Rechnungspflicht ab 2025 - Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
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