Transparenzregister
Bundesanzeiger

Eintragung im Transparenzregister

Verstöße gegen Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister ziehen nicht nur empfindliche Bußgelder nach sich. Ab Januar 2020 werden bestandskräftige Bußgeldentscheidungen, welche deswegen ergangen sind, auch im Internet veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung von EU-Vorgaben.



Geldwäschebekämpfung

Um Geldwäsche zu bekämpfen hat die EU alle europäischen Länder verpflichtet, ein sog. Transparenzregister einzurichten. In Deutschland wurde das Transparenzregister Ende 2017 beim Bundesverwaltungsamt in Bad Homburg errichtet. Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sog. wirtschaftlich Berechtigten, also ihre Gesellschafter, dem Register melden. Eine Meldung kann dann unterbleiben, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister ergeben, denn das Handelsregister gibt die bei ihm digital eingetragenen Daten an das Transparenzregister weiter.



Handlungsbedarf

Das bedeutet, die Gesellschafter oder Geschäftsführer von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften müssen nichts veranlassen, wenn sie beim Handelsregister eine digitale Liste der Gesellschafter eingereicht und aktuell gehalten haben. Leider haben viele Handelsregister die vor 2007 eingereichten Gesellschafterlisten nicht digitalisiert, sodass die Handelsregister diese Daten auch nicht an das Transparenzregister weiterleiten können. Somit müssen nun diejenigen Gesellschaften, die ihre Gesellschafterliste nicht aktuell gehalten haben oder schon vor 2007 beim Handelsregister eingereicht haben, die Gesellschafter beim Transparenzregister melden. Auch Kommanditgesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden, da sich aus dem Handelsregister die Kapitalbeteiligung der einzelnen Gesellschafter nicht ergibt.



Gebühren

Die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister ist kostenfrei. Jedoch verlangt der mit der Führung des Transparenzregisters beauftragte Bundesanzeiger Verlag von allen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften 2,50 Euro im Jahr. Nach uns vorliegender Information wurden bereits erste Gebührenbescheide versandt.



Vorgehensweise

Das Bundesverwaltungsamt macht nun darauf aufmerksam, dass von zahlreichen Gesellschaften immer noch keine vollständigen Gesellschafterlisten vorliegen. Da das Unterlassen der Meldung mit einer Geldbuße belegt ist, drohen nun vielen Unternehmern Bußgeldbescheide. Die Handwerkskammern empfehlen ihren im Handelsregister eingetragenen Betrieben, sich im Transparenzregister unter www.transparenzregister.de kostenfrei zu registrieren und zu überprüfen, ob alle notwendigen Daten eingetragen sind.

 

Kontaktaufnahme

Nähere Informationen zum Transparenzregister erteilt das Bundesverwaltungsamt unter der kostenfreien Servicenummer 0800 - 1234 337. Auskünfte zu Gebühren erhalten Sie unter der Informationsnummer 0800 – 1234 340.

Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

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86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

Fax 0821 3259-21214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de