
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Immer wieder fallen elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Unter Umständen dürfen jedoch bestimmte Arbeiten auch von "Nichtelektrikern" durchgeführt werden.
Diese "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erhält eine ausreichende Qualifizierung nach DGUV-Grundsatz 303-001. Sie wird vom verantwortlichen Unternehmer für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt.
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bieten wir für folgende Bereiche an:
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