Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Wegen übermittelnElektronische Einlegung eines Widerspruchs

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Handwerkskammer für Schwaben oder gegen einen Verwaltungsakt des Meisterprüfungsausschusses im Regierungsbezirk Schwaben (Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer für Schwaben) elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.

Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!



E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur



Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.



Upload im Online-Formular



Sie können uns Ihren Widerspruch auch in unserem Online-Formular hochladen. Dazu muss das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (siehe „E-Mail mit qualifizierter Signatur“).

Widerspruchsverfahren Upload-Formular