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EU plant Maut für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen

Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Initiative „Europa in Bewegung“ (Road Package 1) Änderungen im europäischen Verkehrsbereich.



Was ist geplant

Die EU-Kommission plant, ab 2020, alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen in streckenabhängige Mautsysteme einzubeziehen. Hierfür sollen die heute noch gegebenen nationalen Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gestrichen werden.



Sichtweise Handwerk

Die Handwerkskammer für Schwaben setzt sich vehement gegen die Streichung der nationalen Ausnahmeregelung ein. Grundsätzlich unterstützt das Handwerk die Anstrengungen auf europäischer Ebene zur Verbesserung von Sicherheit, Umweltgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb im europäischen Transportgewerbe. Allerdings müssen die Anstrengungen so ausgelegt werden, dass die Regeln, wie geplant, das Transportgewerbe treffen und keine neuen Belastungen für das regional tätige Handwerk schaffen.

  

Unsere Forderungen im Einzelnen

  • Das Handwerk spricht sich dafür aus, dass die EU-Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, LKWs unter 7,5 Tonnen, Lieferwagen und Kraftomnibusse von der Mautpflicht auszunehmen. Eine Neuregelung, die auch das Handwerk betrifft, lehnen wir ab
  • Ausdehnung des Umkreisradius für Fahrzeuglenker, die nur Materialien zur Ausübung ihres Berufes transportieren und keine hauptberuflichen Fahrer sind, von 100 auf 150 km. Somit wird die Nachweispflicht für weite Fahrten erst ab 151 km in Kraft treten
  • Streichung der Nachweispflicht für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen auf einer Strecke von 150 km. Die Nachweispflicht betrifft vor allem das Baugewerbe, das für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nachweisen muss, dass es sich um die Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen handelt. Die Grenze für 7,5 Tonnen ist im Baugewerbe schnell erreicht
  • Unternehmen, die nur sehr selten nachweispflichtige Fahrten durchführen (z.B. wenige Fernaufträge, Messeaufbau), sollen von der Pflicht zum Einbau und Nutzen eines digitalen Tachographen befreit werden. 20 Fahrten pro Jahr sollen mit einem fälschungssicheren Formular dokumentiert werden dürfen, ohne dass ein Tachograph eingebaut werden muss