HWK Schwaben

Handwerk droht im Bürokratiedschungel zu versinkenEU-Verpackungsverordnung: Gut gemeint, schlecht gemacht

HWK Schwaben fordert Nachbesserungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: Verpackungsabfälle sollen reduziert, Recycling gestärkt und der Einsatz umweltschädlicher Stoffe zurückgedrängt werden. Doch aus Sicht der Handwerkskammer für Schwaben schießt die Verordnung in ihrer aktuellen Ausgestaltung weit über das Ziel hinaus. Statt praktikabler Umweltpolitik erleben viele Handwerksbetriebe einen massiven Anstieg von Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Kosten. Die Folge: Gerade kleine und mittlere Unternehmen sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit und teilweise sogar ihr Geschäft im europäischen Binnenmarkt gefährdet.

 

„Das Handwerk steht ausdrücklich hinter den Zielen von Umwelt- und Ressourcenschutz. Was wir jedoch erleben, ist eine Verordnung, deren praktische Umsetzung für viele Betriebe kaum nachvollziehbar ist“, kritisiert Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. „Wer nachhaltiges Wirtschaften fördern will, darf kleine Betriebe nicht mit Regelungen überfordern, die selbst Fachleute erst mühsam entschlüsseln müssen.“

 

Neue Pflichten mit weitreichenden Folgen

Mit der Verordnung führt die Europäische Union zahlreiche neue Anforderungen an Unternehmen ein, die Verpackungen nutzen oder verpackte Waren vertreiben. Dazu gehören zusätzliche Dokumentationspflichten, Registrierungsverfahren, Nachweispflichten sowie Vorgaben im Rahmen der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung.

 

Besonders kritisch bewertet Wagner die Verpflichtung, in einzelnen EU-Staaten Bevollmächtigte benennen zu müssen, wenn Unternehmen verpackte Waren direkt an Kunden ins Ausland versenden. Für viele Handwerksbetriebe bedeutet dies einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Vor allem dort, wo nur gelegentlich Waren in andere Mitgliedstaaten geliefert werden, stehen die Kosten häufig in keinem Verhältnis zum erzielten Umsatz.

„Europa sollte Märkte öffnen, nicht neue Hürden errichten“, sagt Ulrich Wagner. „Kleine Handwerksbetriebe dürfen nicht gezwungen werden, ihre grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen einzuschränken, weil die Bürokratie teurer wird als das eigentliche Geschäft.“

 

Hersteller oder Erzeuger? Niemand blickt mehr durch

Für besonders großen Unmut sorgt die komplizierte Systematik der Verordnung. Viele Betriebe wissen nicht, ob sie rechtlich als „Hersteller“ oder „Erzeuger“ oder nur als „Vertreiber“ einer Verpackung gelten. Von dieser Einstufung hängen jedoch unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten ab. Das Problem zeigt sich in zahlreichen handwerklichen Branchen. Bereits kleine Änderungen können darüber entscheiden, ob ein Betrieb als Erzeuger eingestuft wird. So kann etwa eine individuell gestaltete Verpackung mit Firmenlogo rechtlich anders bewertet werden als eine Standardverpackung. Für viele Unternehmer ist kaum nachvollziehbar, welche Konsequenzen daraus entstehen.

 

„Die Definitionen sind zu kompliziert und zu praxisfern“, betont Ulrich Wagner. „Handwerker sind keine Verpackungsrechtsexperten. Sie müssen wissen, welche Regeln gelten, ohne hierfür erst juristische Gutachten einzuholen.“ Die Folge seien erhebliche Rechtsunsicherheiten. Viele Betriebe befürchten Fehler bei der Umsetzung und damit verbundene Konsequenzen, obwohl sie die Vorgaben nach bestem Wissen erfüllen wollen.

 

Konformitätsbescheinigungen werden zur neuen Belastungsprobe

Zusätzliche Probleme entstehen durch die neuen Anforderungen an sogenannte Konformitätsbescheinigungen. Künftig müssen Betriebe für ihre verwendeten Verpackungen Nachweise vorhalten, mit denen die Einhaltung der europäischen Vorgaben bestätigt wird. Diese Bescheinigungen müssen bei den jeweiligen Verpackungsherstellern eingeholt, dokumentiert und teilweise langfristig archiviert werden.

 

Was auf dem Papier einfach klingt, stellt viele Handwerksunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Sie beziehen Verpackungen häufig über unterschiedliche Lieferanten und in vergleichsweise kleinen Mengen. Die Beschaffung, Verwaltung und Aktualisierung der Dokumente bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand. „Für große Konzerne mögen solche Nachweisverfahren beherrschbar sein. Ein Handwerksbetrieb mit wenigen Mitarbeitenden stößt hier schnell an seine Grenzen“, sagt Ulrich Wagner. „Jede zusätzliche Dokumentationspflicht bindet Zeit und Personal, das eigentlich für Kunden, Aufträge und Ausbildung gebraucht wird.“

 

Handwerk fordert umfassende Nachbesserungen

Die Handwerkskammer für Schwaben setzt sich gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seit Jahren für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Verordnung ein.

Zu den zentralen Forderungen gehören:

  • klare und verständliche Definitionen von Herstellern und Erzeugern,
  • eine europaweit einheitliche digitale Registrierung statt nationaler Einzellösungen,
  • Ausnahmen für kleine Betriebe und geringe Versandmengen,
  • der Verzicht auf unverhältnismäßige Bevollmächtigtenpflichten,
  • deutliche Vereinfachungen bei Dokumentations- und Nachweispflichten,
  • praxisgerechte Übergangsfristen bei neuen Verpflichtungen.
     

„Die Umweltziele der Verordnung dürfen nicht infrage gestellt werden. Aber sie müssen mit Augenmaß umgesetzt werden“, fordert Ulrich Wagner. „Wer Nachhaltigkeit fördern will, braucht die kleinen und mittleren Unternehmen als Partner und nicht als Leidtragende überbordender Bürokratie.“

 

Umweltpolitik und wirtschaftliche Realität zusammenbringen

„Die EU hat die Chance, die Verordnung jetzt nachzubessern und praxisgerecht auszugestalten“, sagt Ulrich Wagner. „Entscheidend wird sein, dass Umweltpolitik und wirtschaftliche Realität zusammengebracht werden. Nur dann kann die Verpackungsverordnung zum Erfolg werden – für die Umwelt und für die Betriebe gleichermaßen.“ Die Handwerkskammer für Schwaben wird den weiteren Gesetzgebungsprozess gemeinsam mit dem ZDH eng begleiten und sich weiterhin für spürbare Entlastungen der Handwerksbetriebe einsetzen.

Sascha Schneider

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