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EUDR – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen!

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt bald in Kraft – und auch kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk, die mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten, sind betroffen.  
Mit der Verordnung möchte die EU sicherstellen, dass ab dem kommenden Jahr keine Produkte mehr in den Markt gebracht werden, für die Flächen gerodet werden. Umgesetzt wird das mit der sog. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), mit der ein entsprechendes Nachweisverfahren eingeführt wird. Sie sieht die vollständige Nachverfolgbarkeit des Weges der genannten Produkte vor, wie z.B. des Holzes bis zum Standort des Baumes. Die neuen Dokumentationspflichten greifen ab dem 01. Januar 2026, für kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026. 
Doch wer muss was und wie dokumentieren? Wer genau ist ab wann verpflichtet? 

Eine Online-Informationsveranstaltung der Beratungsstellen für Innovation und Technologie im Handwerk am Dienstag, 28.10.2025 ab 16.30 Uhr möchte Handwerksbetriebe sensibilisieren und zeigen, wie sie mit ein wenig Aufwand die Anforderungen erfüllen können – ohne Bürokratiefrust, aber mit klarem Nutzen für Umwelt und Betrieb. 

Im Austausch mit den Experten Herrn Dr. Andreas Schäfer, Referatsleiter für Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Entwaldungsfreie Produkte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Frau Dr. Katrin Merhof, Beraterin des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), wollen wir Ihnen einen praxisnahen Überblick und Orientierung zur Erfüllung der EUDR geben. 



Was erwartet Sie? 

  • Überblick über die EUDR und ihre Ziele
  • Pflichten für KMU und Handwerksbetriebe
  • Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
  • Fragerunde mit Expert:innen 
     

Weitere Informationen zur Veranstaltung und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: Anmeldung  

Wenn Sie konkrete Fragen zum Thema haben oder eine Beratung wünschen, dann kommen Sie gerne direkt auf die Umweltberaterin Ihrer HWK Schwaben zu.  

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

melanie.martin--at--hwk-schwaben.de