Lastenfahrrad
Adobe Stock - David Fuentes Prieto

Förderung von E-Lastenrädern

Seit dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) wieder die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.  

Antragsberechtigt sind: 

  • private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) 
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen, Kammern) 

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. 

Nach Angaben des BAFA ist ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden. 

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen.
Sie müssen…

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. 
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. 
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen. 
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein. 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. (Die Maximalförderung hat sich damit gegenüber der letzten Förderung um 1.000 Euro erhöht.)

Das BAFA stellt Details des Verfahrensablaufs für die Beantragung im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dar. 
FAQ und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des BAFA. Das BAFA stellt dort auch eine beispielhafte Liste von förderfähigen Lastenrädern bereit. 

Knuth Ensenmeier

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1544

knuth.ensenmeier--at--hwk-schwaben.de

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

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