Forschungszulage clever nutzen im Handwerk
Die Forschungszulage ist eine staatliche steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben – und das gilt ausdrücklich auch für Betriebe im Handwerk. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Innovationsvorhaben finanziell zu unterstützen und die Steuerlast planbar zu mindern.
Ihre Projekte sind förderfähig, wenn sie neuartig, schöpferisch, planbar und budgetierbar sind, Unsicherheiten im Ergebnis enthalten und übertragbar bzw. reproduzierbar sind. Ziel ist ein neues oder deutlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung mit technischen Risiken und einem klaren Arbeitsplan.
Was wird gefördert?
- Forschungs- und Entwicklungsaufwand von Einzelunternehmern
- Personalkosten, die unmittelbar in FuE-Projekten anfallen
- In Auftrag gegebene Forschung und Entwicklung, sofern der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum hat
- Für Projektstart nach dem 27.03.2024: Anschaffungs- und Herstellungskosten, z. B. für Laborgeräte, technische Einrichtungen sowie Computer-Hard- und -Software zur Bearbeitung komplexer, neuartiger Aufgaben
- Für Projektstart nach dem 01.01.2026: Pauschale von 20 % für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten
Wie hoch ist die Förderung?
- 25 % der Bemessungsgrundlage, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2024 bis zu 35 %
- Maximale Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr:
- bis 2023: bis zu 4.000.000 €
- 2024-2025: bis zu 10.000.000 €
- ab 2026: bis zu 12.000.000 € - Maximal erstattbarer Förderbetrag pro Wirtschaftsjahr:
- bis 2023: bis zu 1.000.000 €
- 2024-2025: bis zu 3.500.000 €
- ab 2026: bis zu 4.200.000 € - Anerkannte Auftragsforschung:
- bis 2023: 60 % der Auftragssumme
- ab 2024: 70 % der Auftragssumme - Pauschaler Stundensatz für Einzelunternehmer:
- bis 2023: 40 € pro Stunde
- 2024-2025: 70 € pro Stunde
- ab 2026: 100 € pro Stunde
Die Förderung ist unabhängig von Branche, Größe und Art Ihres Unternehmens möglich – entscheidend ist, dass Ihr Betrieb in Deutschland steuerpflichtig ist.
Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt die Kriterien erfüllt und wie hoch Ihre mögliche Förderung ist? Fragen Sie eine individuelle Beratung zur Forschungszulage für Ihren Handwerksbetrieb an!