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Grundsteuer: Was kommt auf das schwäbische Handwerk zu?



Bundesregierung legt Gesetzespaket zur Grundsteuer vor



Das Gesetzespaket der Bundesregierung zur Reform der Grundsteuer umfasst insgesamt drei Gesetzentwürfe. Kern des Pakets ist der Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Er regelt die Neuerungen für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B). Grundlage ist das von Bundesfinanzminister Scholz bevorzugte wertabhängige Modell. Das Handwerk lehnt dieses Modell ab, weil höhere Kosten und mehr Bürokratie drohen.



Bayern kann von Öffnungsklausel Gebrauch machen



Die Handwerksbetriebe in Bayern können jedoch zuversichtlich sein. Denn der zweite Gesetzentwurf, der mit einer Änderung des Grundgesetzes verbunden ist, erlaubt den Bundesländern abweichende Regelungen. Diese Möglichkeit ist vor allem auf den Druck des Freistaats Bayern zustande gekommen, der das wertabhängige Modell ebenfalls ablehnt. Stattdessen plant der Freistaat, das auch vom Handwerk favorisierte Flächenmodell einzuführen. Grundlage dessen sind die Grundstücks- und die Gebäudefläche.



Höhere Steuer auf bebaubare Grundstücke nicht ausgeschlossen



Diese Öffnungsklausel soll sich jedoch darauf beschränken, dass die Länder vom geplanten Bundesgesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts abweichen können. Denn der dritte Gesetzentwurf, der zur Bebauung baureifer Grundstücke führen soll (Grundsteuer C), soll ungeachtet der Öffnungsklausel bundesweit gelten. Damit wäre es auch den Städten und Gemeinden in Bayern möglich, einen höheren Hebesatz für bebaubare Grundstücke festzulegen. Gerade in größeren Städten soll so zusätzlicher Wohnraum entstehen. Allerdings wäre es dann für Handwerksbetriebe schwerer, Grundstücke für eine eventuell spätere Standorterweiterung vorzuhalten. Sie könnten dazu genötigt werden, riskant vorzeitig zu erweitern oder Grundstücke abzustoßen und sich so die Möglichkeit auf eine spätere Expansion zu verbauen. Das Handwerk lehnt daher das Gesetz ab und wird dies ins parlamentarische Verfahren einbringen.



Wie geht es weiter?



Alle drei Gesetzentwürfe werden nach der parlamentarischen Sommerpause weiter beraten. Der Änderung des Grundgesetzes müssen neben den Koalitionsfraktionen auch Parteien der Opposition zustimmen, um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Damit ist weiter mit einem zähen Ringen um einen Kompromiss zu rechnen. Die Gesetze müssen auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bis zum Jahresende verabschiedet werden, damit die Grundsteuer nicht ersatzlos entfällt. Die Länder hätten danach die Möglichkeit, bis Ende 2024 eigene Gesetze zu erlassen. Sowohl die Bundesgesetze als auch etwaige, davon abweichende Landesgesetze würden dann am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin soll das bisherige Recht weiter gelten.



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FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform

Joachim Schneider

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