Impressum anpassen: OS-Plattform wird abgeschaltet
Diesen Hinweis müssen Sie bald aus Ihrem Impressum streichen
Die Europäische Union hat entschieden, ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abzuschalten. Die Plattform, die einst zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Anbietern geschaffen wurde, wurde kaum genutzt.
Bereits seit dem 20. März 2024 können dort keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Zeitgleich wird auch die zugrundeliegende ODR-Verordnung (Nr. 524/2013) aufgehoben, die Unternehmer verpflichtete, auf die Plattform hinzuweisen. Diese Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung entfällt künftig.
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Unternehmen, die weiterhin auf die OS-Plattform verweisen – sei es auf ihrer Webseite, in AGB oder E-Mail-Signaturen – riskieren eine Abmahnung. Ein solcher Hinweis könnte als irreführend gewertet werden, da die Plattform bald nicht mehr existiert.
Das müssen Sie jetzt tun:
- Webseiten und Dokumente prüfen: Überarbeiten Sie Ihr Impressum, Ihre AGB und E-Mail-Signaturen. Entfernen Sie alle Verweise und Links zur OS-Plattform bis spätestens 20. Juli 2025.
- Unterlassungserklärungen kündigen: Haben Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung wegen eines fehlenden Hinweises auf die OS-Plattform abgegeben, sollten Sie diese kündigen. Dies sollte ebenfalls mit Wirkung zum 20. Juli 2025 erfolgen, damit die Erklärung nicht weiterwirkt.
- Änderungen dokumentieren: Halten Sie die vorgenommenen Anpassungen schriftlich fest. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Wichtig: Verbraucherschlichtung bleibt bestehen
Auch wenn die OS-Plattform eingestellt wird, bleiben andere gesetzliche Pflichten zur Verbraucherschlichtung bestehen. Laut dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmen weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Falls ja, müssen Name und Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle im Impressum oder in anderen relevanten Dokumenten aufgeführt werden.