Informationspflicht nach § 13 DSGVO für Teilnehmer an Meistervorbereitungskursen/Meisterprüfungen

Verantwortlich für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Telefon 0821-3259-0
info@hwk-schwaben.de

vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und den Präsidenten.

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Handwerkskammer für Schwaben
c/o Datenschutzbeauftragter
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Telefon 0821-3259-1406
datenschutz@hwk-schwaben.de.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies erforderlich ist, um sowohl unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen als auch unseren Pflichten aus der Handwerksordnung gerecht zu werden. Dies umfasst eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere zu folgenden Zwecken: Durchführung und Verwaltung der Meistervorbereitungskurse und der anschließenden Meisterprüfung, Verwaltung und Auszahlung des Meisterbonus sowie Gewährung und Organisation eines eventuellen Nachteilsausgleiches.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

  • Grds. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Meisterbonus: Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO i. V.m. der Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung
  • Nachteilsausgleich: Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. § 91 HwO und § 15 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer für Schwaben sowie § 11 MPVerfVO

 

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dem Kurs und der Prüfung nicht möglich ist, wenn Sie uns Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt für den Fall, dass der Meistervorbereitungskurs mit der Meisterprüfung abgeschlossen wird, an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Prüfungszulassung, Durchführung, Bewertung und Zeugniserstellung.

Für den Fall, dass Ihnen ein Meisterbonus ausgezahlt wird, werden Ihre Daten an die Regierung von Mittelfranken weitergeleitet, als zuständiger Stelle zur Überprüfung der Voraussetzungen und der Auszahlung dieser Förderung.

Für den Fall der Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird der Meisterprüfungsausschuss sowie die Prüfungsaufsicht über den Umfang des Nachteilsausgleiches informiert.

Soweit spezielle Nachweise, Zertifikate oder Bescheinigungen Bestandteil der Fortbildung sind, erfolgt eine Datenweitergabe an die jeweils zuständige Stelle (z. B. Regierung von Schwaben, Ämter für Ausbildungsförderung).

Außerdem bedienen wir uns eines externen Rechenzentrums (ODAV AG, Ernst-Heinkel-Str. 11, 94315 Straubing), welches unter Umständen die von uns verarbeiteten Daten einsehen kann. Dieser Dienstleister ist vertraglich über einen Auftragsverarbeitungsvertrag seinerseits zur Einhaltung der Datenschutzgesetzte gegenüber der Handwerkskammer für Schwaben verpflichtet.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Unterlagen bzgl. der Meisterprüfung werden 3 Jahre aufbewahrt und Niederschriften der Prüfungen 10 Jahre gem. §§ 24, 25 Meisterprüfungsverfahrensordnung. Danach werden diese Unterlagen archiviert.

Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gem. Art. 15 ff. DSGVO zu:

Sie sind berechtigt, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. In unserem Falle ist dies der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München, Tel. 089 2126720, poststelle@datenschutz-bayern.de.