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Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Im geschäftlichen Alltag eines Handwerksbetriebs gibt es zahlreiche Informationspflichten, die erfüllt werden müssen.  

Das ZDH Praxis Recht Merkblatt „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ wurde aktualisiert. Sie können das Merkblatt unter folgendem Link abrufen: Praxis Recht Merkblatt November 2024



Besonders soll auf nachfolgende Neuerungen hingewiesen werden: 

Fernabsatz:

Ab dem 13. Dezember 2024 ist die EU-Produktsicherheitsverordnung anzuwenden, welche die EU- Produktsicherheitsrichtlinie ablöst. Dadurch werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, welche Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. 

Arbeitsrecht: 

Aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ändert sich zum 01. Januar 2025 das Nachweisgesetz. Damit wird die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen ermöglicht. 

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de