Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

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Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Neue Bezeichnung der Schlichtungsstelle

Seit 2016 gilt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Kern ist dabei die Einrichtung eines besonderen Schlichtungsverfahrens für Streitigkeiten mit Verbrauchern. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern konnten seitdem bei einer Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl, die nur befristet eingerichtet wurde, behandelt werden. Seit dem 01.01.2020 wird aufgrund einer Reform des VSBG diese Universalschlichtungsstelle nun dauerhaft vom Bund finanziert und geführt.Infolge dieser Reform erhält die Streitschlichtungsstelle einen neuen Namen. Die bisherige Bezeichnung „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl“ ist deshalb veraltet. Künftig ist die Stelle als „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V.“ (www.verbraucher-schlichter.de) zu bezeichnen. Sollte weiterhin die veraltete Bezeichnung verwendet werden, könnte dies als Irreführung des Geschäftsverkehrs qualifiziert und damit als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden.

Deshalb raten wir allen Handwerksbetrieben, die Bezeichnung auf der Homepage sowie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zeitnah anzupassen.



Verfahren der Verbraucherschlichtung

Das Verfahren bei o. g. Universalschlichtungsstelle darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie hier: Flyer ZDH



Informationspflichten der Unternehmen

Bereits seit dem Jahre 2017 müssen Unternehmer Verbrauchern gegenüber Auskunft geben, ob sie im Falle eines (Rechts-)Streits bereit oder nicht bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen.

 

Allgemeine Informationspflicht

Die allgemeine Informationspflicht trifft alle Unternehmer, die mehr als 10 Personen beschäftigen und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden und/oder eine Firmenwebseite betreiben. Dabei ist darüber zu informieren, ob die Bereitschaft besteht, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen oder nicht. Im Falle der Bereitschaft zur Teilnahme sind der Name und die Kontaktdaten der Universalschlichtungsstelle anzugeben. Die Information muss leicht zugänglich, klar und verständlich sein.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem ZDH Flyer „Praxis Recht – Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung“ 

Eine Musterformulierung (Nr. 2) finden Sie hier.

 

Information nach Entstehen einer Streitigkeit

Ausnahmslos alle Unternehmen sind jedoch verpflichtet, nach Entstehen einer Streitigkeit, die auch durch eigene Bemühungen nicht beigelegt werden konnte, den Verbraucher über die bestehende oder nicht bestehende Bereitschaft zu einer Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung zu informieren. Die Informationen sind in Textform (Papier, Mail oder Fax) auszuhändigen.

Einzelheiten können ebenfalls dem ZDH-Flyer „Praxis Recht – Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung“

Eine Musterformulierung (Nr. 3) finden Sie hier.



Informationspflichten bei Betreiben eines Online-Shops

Handwerker, die ihre Produkte oder Dienst- bzw. Werkleistungen über einen Online-Shop vertreiben, müssen bereits seit Februar 2016 auf Ihrer Website mit einem leicht zugänglichen Link auf die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten hinweisen. http://ec.europa.eu/consumers/odr

Eine Musterformulierung (Nr. 1) finden Sie hier.

 

Folgen bei Nichtbeachtung

Die Nichtbeachtung der Informationspflichten stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann von befugten Verbänden oder Mitbewerbern abgemahnt werden. Bereits die Kosten einer Abmahnung können erheblich sein und sind in der Regel vom verstoßenden Unternehmen zu tragen. Außerdem können kostenintensive gerichtliche Unterlassungsklageverfahren folgen.



Impressumpflicht

Unternehmer, die eine Firmenwebseite betrieben, müssen zudem gemäß § 5 TMG ergänzende Angaben zu sich und ihrem Betrieb hinterlegen.

Weitere Einzelheiten enthält der ZDH-Flyer „Praxis Recht – Impressumspflicht“ 



Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1225

Fax 0821 3259-21225

claudia.mindermann--at--hwk-schwaben.de

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de