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Inklusionsimpuls: Neue Förderung für Betriebe

Mit der neuen Förderung „Inklusionsimpuls“ können Betriebe attraktive finanzielle Zuschüsse erhalten, wenn sie zusätzliche Arbeits- oder Ausbildungsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen schaffen.  

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Förderzuschüsse von bis zu 18.000 Euro pro neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Unterstützung bei der nachhaltigen Integration der neuen Mitarbeitenden in Ihren Betrieb
  • Stärkung Ihrer Fachkräftegewinnung durch motivierte und leistungsbereite Mitarbeitende 

Wichtig für die Förderung: 

Die Förderung muss vor Beginn oder spätestens 6 Monate nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses beantragt werden. 

Unsere Unterstützung: 

Wir beraten Ihren Betrieb umfassend zum Förderprogramm „Inklusionsimpuls“ und unterstützen aktiv bei der Antragstellung – von der ersten Information bis zur Einreichung der Unterlagen. 

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Beratung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Förderung. 



Weiterführende Informationen zum Programm finden Sie hier: Inklusionsimpuls

Dipl.-Sozialwirtin (Univ.) Carolina Beunink

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1564

carolina.beunink--at--hwk-schwaben.de