Elektroautos tanken
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Jetzt Förderung für Ihre betriebliche Mobilität sichern!

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe dabei, ihre Mobilität nachhaltiger und kostensparender zu gestalten. Drei Förderungen stehen bereit: 

1. Initialförderung
Bis zu 5.000 Euro gibt es für eine professionelle Erstberatung zur betrieblichen Mobilität. Ob Fuhrpark, Ladeinfrastruktur oder neue Wege zur Arbeit – qualifizierte Expertinnen und Experten helfen, passende Lösungen zu finden. Weitere Informationen finden Sie hier: Erstberatung für Einsteiger: Die Initialförderung | Mobil Gewinnt - Betriebliches Mobilitätsmanagement zahlt sich aus.
  
2. Breitenförderung
Wer bereits konkrete Maßnahmen plant, kann mit der Breitenförderung bis zu 60.000 Euro Zuschuss erhalten – als nicht rückzahlbare Förderung. Gefördert werden unter anderem:  
- Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern 
- Ladesäulen auf dem Betriebsgelände 
- Lastenfahrräder und Pedelecs 
- Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden 
- Mobilitätsaktionstage 
- Carsharing- und Mietangebote für Mitarbeitende 
- Apps und Softwarelösungen zur Mobilitätssteuerung   

Beispielrechnung: Anschaffung eines Elektrofahrzeugs 
Verbrennerfahrzeug: 30.000 Euro 
Elektrofahrzeug: 40.000 Euro 
Investitionsmehrausgaben: 10.000 Euro 
Mögliche Förderung:  
50 % für mittlere Unternehmen → 5.000 Euro 
60 % für kleine Unternehmen → 6.000 Euro 
Förderkonditionen im Überblick: 
50 % Zuschuss für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende) 
60 % Zuschuss für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende) 
Bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss 
Frist: Antragstellung bis zum 31. Dezember 2026 

Weitere Informationen finden Sie hier: Die Breitenförderung: Für Umsetzer mit ersten Ideen für Betriebliches Mobilitätsmanagement | Mobil Gewinnt - Betriebliches Mobilitätsmanagement zahlt sich aus 

3. Steuerfreiheit   
Die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge wurde bis 2035 verlängert. Dies gilt nicht für sog. Plug-In Hybride. Die Anwendung findet automatisch statt. Es muss kein separater Antrag gestellt werden und bleibt auch bei einem Halterwechsel bestehen. 

Knuth Ensenmeier

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1544

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