Stromzähler
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Jetzt handeln und Kosten sparen!

Wenn Ihr Betrieb im Jahr 2024 einen Stromverbrauch von über 12.500 kWh hatte, können Sie von einer Entlastung bei der Stromsteuer gemäß § 9 b StromStG profitieren! Diese Entlastung ist besonders für Unternehmen im Produzierenden Gewerbe relevant. Informieren Sie sich jetzt über die genauen Voraussetzungen und die Antragstellung auf der Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): Antragsdetails und Voraussetzungen. 



E-Tool unterstützt bei der Antragstellung zur Stromsteuerentlastung 

Das E-Tool Webportal der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) hilft nicht nur dabei, Ihre betrieblichen Energieverbräuche zu überwachen, sondern unterstützt Sie auch aktiv bei der Beantragung der Stromsteuerentlastung. Mit seiner einfachen Handhabung können Sie alle erforderlichen Vorbereitungen zur Entlastung nach § 9 b StromStG schnell und unkompliziert treffen.  

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

melanie.martin--at--hwk-schwaben.de

Peter Fastl

Dr. Martin Schwarz

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1577

martin.schwarz--at--hwk-schwaben.de