Jetzt handeln: Wichtige Frist zur Kassenmeldung läuft ab!
Was Sie jetzt wissen müssen:
Die Übergangsfrist über das neue elektronische Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO endet am 31. Juli 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme („Kassen“) gemeldet werden. Für Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt: Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen.
Das Bundesfinanzministerium stellt Ihnen hierfür eine Ausfüllanleitung sowie einen umfangreichen FAQ-Katalog online zur Verfügung. Nutzen Sie diese Hilfen, um Ihre Meldepflichten rechtzeitig und korrekt zu erfüllen.
Sie möchten noch mehr erfahren?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet am 27. Juni 2025 von 9:30 bis 12:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zum Thema „Meldepflicht für Kassen (§ 146a Abs. 4 AO)“ an.