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Klare Regeln für grüne Werbung: die neue EU-Green Claims Directive

Immer mehr Unternehmen werben mit Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“. Doch viele dieser Angaben sind unklar oder nicht belegt – das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher leidet. Die neue EU-Richtlinie zur Transparenz von umweltbezogenen Werbeaussagen Green Claims Directive soll hier Abhilfe schaffen. 

Was ist geplant? 

Im Januar 2025 haben die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament begonnen. Wird die Richtlinie noch in diesem Jahr verabschiedet, gilt sie voraussichtlich 2027 verbindlich.

Dann gelten EU-weit einheitliche Regeln: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese klar, nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert belegen. Vage oder irreführende Aussagen sind nicht mehr erlaubt. Auch Umwelt-Labels werden künftig stärker reguliert und müssen von unabhängiger Stelle geprüft werden. 

Wer ist betroffen? 

Alle Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen machen – unabhängig von Branche oder Produkt. Nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen. 

Was kommt auf Unternehmen zu? 

  • Umwelt-Aussagen müssen präzise, ehrlich und belegt sein 
  • Angaben wie „nachhaltig“ oder „umweltschonend“ reichen ohne Details nicht mehr aus 
  • grüne Aussagen müssen sich auf den gesamten Produktlebenszyklus beziehen 
  • Aussagen müssen vorab extern geprüft und dokumentiert sein 
  • Begleitinformationen müssen z. B. per QR-Code leicht zugänglich sein 
  • Verbraucherfreundliche Sprache – kein Fachjargon oder Greenwashing mehr 

Vorteile für Unternehmen 

  • Vermeidung von Greenwashing 
  • Zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umwelt-Produktinformationen, die allgemein zugänglich sind 
  • Umweltzeichen und -aussagen sind glaubhaft und vertrauenswürdig 
  • Verbraucher können fundiertere Kaufentscheidungen treffen und zum grünen Wandel beitragen 
  • Die Ausuferung von Umweltzeichen stoppen 
  • Gemeinsames Konzept für Umweltaussagen der Unternehmen in der ganzen EU, Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen 
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit derjenigen Wirtschaftsakteure, die die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Tätigkeiten verbessern 
  • Erhöhung der Glaubwürdigkeit von EU-Unternehmen, die EU-weit Handel treiben 
  • Steigerung der Nachfrage nach umweltfreundlicheren Produkten und Lösungen 

Die Green Claims Directive kann ein starker Impuls für echte Nachhaltigkeit sein. Wer heute schon transparent und ehrlich kommuniziert, kann sein Engagement künftig noch glaubhafter zeigen – und sich so vom Wettbewerb positiv abheben. 

Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

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Tel. 0821 3259-1567

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