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Kurz notiert

Beschlossenes Lieferkettengesetz könnte auch Handwerk betreffen

Mitte Juni hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Zuvor hatte sich die Koalition über einen strittigen Punkt geeinigt: Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen bleibt ausgeschlossen. Damit wird das Gesetz ab dem Jahr 2023 für Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten wirksam. Sie müssen dann sicherstellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Damit könnten allerdings auch Handwerksbetriebe indirekt betroffen sein, wenn sie als Subunternehmen oder Lieferant für ein Großunternehmen tätig sind. Das wird der eingeschränkten Leistungsfähigkeit und Einflussmöglichkeit kleiner Betriebe nach wie vor nicht gerecht.



Verpackungsgesetz ohne verlängerte Übergangsfristen beschlossen

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Verpackungsgesetz weitgehend unverändert beschlossen. Damit müssen ab 2023 neben Einweg-Kunststoffbehältnissen auch Mehrwegverpackungen angeboten werden – und zwar zum gleichen Preis. Ausnahmen für kleine Betriebe sind vorgesehen. Davon sind jedoch Unternehmen mit mehreren Filialen nicht erfasst, weil sie die vorgesehene Flächen- und Mitarbeiterbegrenzung überschreiten. Zudem fällt bereits ab dem kommenden Jahr ein Pfand auf alle Dosen und Getränkebehältnisse aus Plastik an – für Milcherzeugnisse zwei Jahre später. Mit diesen Regelungen kommen auf das Lebensmittelhandwerk höhere Kosten, mehr Aufwand und ein größerer Platzbedarf zu. Gerade in einer Zeit, in der die Betriebe die Folgen der Corona-Krise überwinden müssen, wären längere Übergangsfristen nötig gewesen.



Pflicht zum mobilen Arbeiten fällt, Testangebotspflicht bleibt

Die Bundesregierung hat in diesen Tagen die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Darin wird die bisher im Infektionsschutzgesetz erfasste Pflicht zu mobilem Arbeiten nicht verlängert. Sie läuft zum Monatsende aus. Für das Handwerk ist das eine gute Botschaft. Denn es handelte sich hier um eine der wenigen Vorgaben, die nicht an Inzidenzwerte gekoppelt ist. Andere Regelungen sind schon längst aufgehoben worden. Dagegen bleibt die Testangebotspflicht für in Präsenz Beschäftigte bestehen. Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene sind jedoch neuerdings möglich. Das ist ein Fortschritt, wenngleich eine Aufhebung der Testangebotspflicht wünschenswert gewesen wäre. Denn angesichts zunehmend einstelliger Inzidenzwerte sind Tests in anderen Bereichen schon längst nicht mehr notwendig.



EU-Institutionen bestätigen Handwerkerausnahme bei Lkw-Maut

Mitte Juni haben sich Rat, Parlament und Kommission der EU zur Lkw-Maut geeinigt: Sie haben den Beschluss des Rates von Dezember bestätigt. Dieser sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedsstaat selbst darüber entscheiden kann, ob Transportfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen weiter von der Lkw-Maut ausgenommen bleiben sollen. Rat und Parlament müssen diese Einigung noch beschließen. Dies gilt jedoch als Formsache. Wenn die Bundesregierung nun diese Ausnahme umsetzt und sich für die Unternehmen damit nichts ändert, wäre eine Forderung des Handwerks erfüllt.



Politik nimmt wachsende Schieflage der Rentenkasse nicht ernst genug

Rentenexperten haben Mitte Juni ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. Sie attestieren der Rentenversicherung eine Kostenexplosion, wenn die Politik nicht gegensteuert. Die Schwere zwischen Einnahmen und Ausgaben könne mit den derzeitigen Regelungen langfristig nicht einmal mit höheren Sozialabgaben, Steuern und Mitteln aus der Rücklage der Rentenversicherung gedeckt werden. Daher müsse das System reformiert werden, beispielsweise mit einem höheren Renteneintrittsalter. Fast alle Parteien haben die Vorschläge der Gutachter empört zurückgewiesen – ohne nennenswerte Gegenvorschläge zu unterbreiten, im Gegenteil: Mehrere Parteien schreiben in ihre Wahlprogramme neue großzügige Rentenversprechen. Diese würden die Probleme noch weiter verschärfen. In jedem Falle ist es für das personalintensive Handwerk fundamental wichtig, dass langfristig die Sozialabgaben stabil gehalten werden. Das hat die HWK Schwaben erst kürzlich im Gespräch mit mehreren Politikern deutlich gemacht.



EU noch immer ohne KMU-Beauftragten

Im März 2020 gab die EU-Kommission ihre Mittelstandsstrategie bekannt. Sie sieht u. a. einen KMU-Beauftragten vor, der die Strategie federführend umsetzen soll. Erst über ein Jahr danach unterbreitete die Kommission einen Personalvorschlag. Allerdings sollte der Kandidat in Teilzeit, ohne Gehalt und nicht direkt angesiedelt bei der Kommissionspräsidentin tätig werden. Diese Bedingungen unterstreichen, wie gering die Wertschätzung und die Bedeutung des Mittelstands bei der EU-Kommission ausfallen. Kurz nach ihrer Ankündigung brach die Kommission den Benennungsprozess überraschend ab. Damit hat die EU auch 15 Monate nach der Vorstellung der Mittelstandsstrategie keinen KMU-Beauftragten. So muss auch das Handwerk weiter auf mittelstandsfreundlichere Bedingungen auf EU-Ebene warten.

Joachim Schneider

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