Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Kurz notiert

Gespräch mit Staatsminister Aiwanger über Kriegsfolgen und Berufsbildung

Die Spitzen der bayerischen Handwerkskammern haben sich mit Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Ende Mai zu ihrem jährlichen Austausch getroffen. Der Hauptgeschäftsführer der HWK Schwaben, Ulrich Wagner, sowie seine Kollegen und die Präsidenten der anderen Kammern haben die Maßnahmen angesprochen, mit denen Betriebe angesichts der Kriegsfolgen unterstützt werden sollen. Sie appellierten an Aiwanger, sich für breitere, längere und zusätzliche Maßnahmen einzusetzen, um den Unternehmen wirksamer zu helfen als bisher – wenn das europarechtlich möglich ist. Zudem forderten die Spitzen der bayerischen Handwerkskammern ein Jahrzehnt der beruflichen Bildung. Es müsse zu einem Umdenken in Politik und Gesellschaft kommen und die Bildungspolitik neu ausgerichtet werden. Dazu zählten eine bessere staatliche Finanzierung der Bildungszentren, der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und der Meisterausbildung.



Nachholfaktor bei der Rentenberechnung nur halbherzig wieder eingeführt

Anfang Juni haben Bundestag und Bundesrat das Rentenanpassungsgesetz verabschiedet. Unter anderem wird damit der seit 2018 ausgesetzte Nachholfaktor wieder eingeführt. Grundsätzlich steigen die Renten, wenn die Löhne steigen. Fallen die Löhne jedoch, bleiben die Renten wegen der Rentengarantie stabil. Mit dem Nachholfaktor soll eine ausgebliebene Rentensenkung bei fallenden Löhnen mit einer Rentenerhöhung bei steigenden Löhnen verrechnet werden. Die Renten würden dann also langsamer steigen. Allerdings kann der Nachholfaktor mit dem Mindestsicherungsniveau kollidieren. Dieses besagt, dass die Durchschnittsrenten mindestens bei 48 Prozent der Durchschnittslöhne liegen müssen. Lägen sie wegen des Nachholfaktors darunter, würden sie auf 48 Prozent erhöht werden. Der Nachholfaktor verlöre seine Wirkung. Die Kosten der Rentenversicherung würden nicht deutlich genug begrenzt. Damit wird ein auf bis zu 20 Prozent erhöhter Beitragssatz noch vor der nächsten Bundestagswahl wahrscheinlicher – zulasten der Betriebe und ihrer Beschäftigten.

 

Vereinfachte Regelungen zur Kurzarbeit mit wachsenden Nebenwirkungen

Die Bundesregierung hat Ende Juni beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals um drei Monate bis Ende September zu verlängern. Diese Regelungen sehen unter anderem vor, dass nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sein müssen und dass keine negativen Arbeitszeitsalden vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes aufgebaut werden müssen. Die HWK Schwaben hat dieses Instrument anfangs befürwortet. Denn es hat Betrieben und ihren Beschäftigten geholfen, leichter durch die Krise zu kommen. Je länger diese Regelungen aber gelten, desto mehr wachsen die Nebenwirkungen: Teils werden Unternehmen mit wenig zukunftsfähigen Geschäftsmodellen künstlich am Markt gehalten. Sie binden Arbeitskräfte, die aufstrebenden Betrieben fehlen. Der Arbeitsmarkt und die Gesamtwirtschaft werden somit unflexibler und können sich weniger an veränderte Umstände anpassen. Die Bundesregierung sollte daher bald wieder aus den Sonderregelungen zur Kurzarbeit aussteigen.

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de