Kurz notiert
Bundesarbeitsministerium legt Entwurf für Lieferkettengesetz vor
Seit 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zunächst waren Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Ab 2024 wurde diese Pflicht auf Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Zwar waren viele Handwerksbetriebe dadurch nicht direkt betroffen, teilweise jedoch indirekt – etwa als Zulieferer für Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das LkSG abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen, das die bereits verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umsetzt. Das Bundesarbeitsministerium hat nun in einem ersten Schritt einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG vorgelegt. Ziel sei eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“, die die Betriebe entlasten soll. Das Handwerk erwartet für seine kleinen und mittleren Handwerksbetriebe jedoch kaum spürbare Effekte. Der Entwurf sieht nur wenige Änderungen vor: Zwar werden die Berichtspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023 gestrichen, die internen Dokumentationspflichten bleiben jedoch bestehen. Die Abschaffung der Berichtspflicht ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings bleibt unklar, ob die betroffenen Unternehmen die entfallende Pflicht nicht weiterhin an ihre Zulieferer weitergeben.
Neues Tariftreuegesetz kommt voraussichtlich 2026
Am 6. August 2025 hat das Kabinett das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die EU-Mindestlohnrichtlinie von 2022, die auch die Tarifbindung regelt: Länder mit geringer Tarifbindung (unter 80 % der Beschäftigten) müssen Maßnahmen nachweisen, die die Tarifbindung erhöhen. In Deutschland sind derzeit 24 % der Unternehmen und 49 % der Beschäftigten tariflich gebunden.
Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten und dies auch bei ihren Subunternehmen sicherstellen (dazu gehören Entgeltzahlungen, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und Ruhezeiten). Bisher orientierte sich die Vergabe hauptsächlich am günstigsten Anbieter.
Ziel des Gesetzes ist es, den Verdrängungswettbewerb zu begrenzen, von dem besonders Unternehmen mit hohen Lohn- und Personalkosten betroffen sind – typischerweise Handwerksbetriebe. Das Gesetz gilt für Aufträge ab 50.000 Euro, für Start-Ups mit innovativen Lösungen ab 100.000 Euro. Unternehmen sollen ein Tariftreueversprechen als einfache Erklärung im Vergabeverfahren abgeben, ohne zusätzliche Dokumentationspflichten. Die sogenannte negative Koalitionsfreiheit – also das Recht, keiner Gewerkschaft oder Arbeitgebervereinigung beizutreten und nicht an deren Tarifverträgen gebunden zu sein – bleibt dabei gewahrt. Verpflichtend wird nur die Einhaltung tariflicher Mindeststandards.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt dennoch vor einer weiteren bürokratischen Überfrachtung der Vergabeverfahren. Bereits jetzt schrecken viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe davor zurück, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, da die Verfahren oft zu komplex und langwierig sind.
Expertenanhörung zum Bau-Turbo
In einer öffentlichen Anhörung zum geplanten „Bau-Turbo“ betonten Sachverständige die Dringlichkeit neuen Wohnungsbaus, bewerteten den Gesetzentwurf aber unterschiedlich. Während Kommunalverbände die Ziele begrüßten, kritisierten Experten, dass zentrale Ursachen wie hohe Baukosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit unberücksichtigt blieben. Einig waren sich die Fachleute darin, dass der Bau-Turbo allenfalls ein Baustein sein könne.
Der „Bau-Turbo“ soll Gemeinden bis 2030 ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan Wohnungen zu genehmigen und mehr Wohnbebauung in Gewerbenähe zuzulassen. Die Mobilisierung von Wohnbauland und vereinfachte Verfahren können dem Bauhandwerk dringend benötigte Aufträge sichern. Doch diese neue Dynamik muss durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren begleitet werden, die auch über 2030 hinaus greifen.
Stand: 22.09.2025