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Kurz notiert

Integrationskurse: Bundesregierung rudert teilweise zurück

Nach monatelanger Kritik hat die Bundesregierung den geplanten Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse teilweise zurückgenommen. Ab Juni 2026 sollen insbesondere Geflüchtete aus der Ukraine sowie bestimmte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wieder Zugang zu den Kursen erhalten. Ursprünglich war vorgesehen, freiwillige Kursteilnahmen deutlich einzuschränken und künftig vor allem Personen mit gesetzlichem Teilnahmeanspruch zu berücksichtigen. Für viele andere Gruppen – darunter zahlreiche Geflüchtete sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger – wäre eine Teilnahme damit vorerst kaum noch möglich gewesen. Betroffen gewesen wären nach Schätzungen rund 130.000 Menschen, darunter viele Personen mit guter Arbeitsmarkt- und Integrationsperspektive.

Die Pläne hatten breite Kritik ausgelöst – unter anderem von Ländern, Gewerkschaften, Bildungsträgern und Wirtschaftsverbänden. Kritisiert wurde vor allem, dass Sprachförderung als zentrale Voraussetzung für Arbeitsmarktintegration geschwächt würde. Auch aus Sicht der HWK Schwaben sind Integrations- und Sprachkurse ein wichtiger Baustein gegen den Fachkräftemangel. Die nun gefundene Teillösung entschärft die Situation zwar zunächst, die langfristige Finanzierung der Kurse bleibt jedoch weiterhin offen.



Entlastungsprämie durch Bundesrat gestoppt

Der Bundesrat hat die geplante Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro vorerst gestoppt. Die Bundesregierung wollte Unternehmen die Möglichkeit geben, ihren Beschäftigten eine steuerfreie Einmalzahlung auszuzahlen, um die Belastungen durch hohe Energie- und Lebenshaltungskosten abzufedern. Im Bundesrat fand das Vorhaben jedoch keine Mehrheit. Mehrere Länder kritisierten die Finanzierung des Programms sowie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Die Bundesregierung will – so der Stand der derzeitigen Diskussionen – die Entlastungsprämie auch nicht weiter verfolgen.

Im Gesetzgebungsverfahren kam deutliche Kritik aus Wirtschaft und Gewerkschaften, an der sich auch die HWK Schwaben beteiligte. Beanstandet wurden neben dem bürokratischen Aufwand auch die zusätzliche Belastung der Betriebe sowie die begrenzte Wirkung von Einmalzahlungen angesichts dauerhaft hoher Energie- und Lebenshaltungskosten. Statt kurzfristiger Hilfen fordert die HWK Schwaben daher dauerhafte Entlastungen – etwa bei Energiepreisen, Sozialabgaben und bürokratischen Vorgaben. Die Uneinigkeit zwischen Bundesregierung und Bundesrat verdeutlicht zudem den derzeit unsicheren wirtschaftspolitischen Kurs. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten fordern viele Betriebe jedoch verlässliche, abgestimmte und zukunftsfähige Rahmenbedingungen.



Debatte um den Handwerkerbonus hält an

Der sogenannte Handwerkerbonus ermöglicht privaten Haushalten, einen Teil der Kosten für handwerkliche Leistungen steuerlich geltend zu machen. Ziel der Förderung ist es, legale Handwerksleistungen attraktiver zu machen, Schwarzarbeit einzudämmen und gleichzeitig Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung zu fördern. Der Bundesrechnungshof stellt den Bonus nun jedoch infrage und kritisiert insbesondere die hohen Kosten sowie eine aus seiner Sicht unklare Wirkung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Handwerksorganisationen sprechen sich dagegen klar für den Erhalt der Förderung aus. Auch die HWK Schwaben bewertet den Handwerkerbonus als wichtiges Instrument zur Stärkung regionaler Betriebe und legaler Beschäftigung. Die aktuelle Debatte fällt in eine Zeit wachsender Sparzwänge auf Bundesebene. Aus Sicht des Handwerks sollte jedoch gerade bei Maßnahmen, die Investitionen fördern und regionale Wertschöpfung stärken, nicht gekürzt werden.





Stand: 21.05.2026

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