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Kurz notiert

Entgelttransparenz: Neue Anforderungen für Arbeitgeber in Sicht

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz kommen auf Unternehmen in den kommenden Jahren neue Pflichten zu. Ziel der Regelungen ist es, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern transparenter zu machen und eine faire Vergütung zu fördern. Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht endete am 7. Juni 2026, jedoch hat Deutschland diese verstreichen lassen. Nach Aussagen des Bundesfamilienministeriums ist bis Anfang 2027 mit der Umsetzung zu rechnen.

Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber bereits vor einem Vorstellungsgespräch Informationen über das vorgesehene Gehalt oder die entsprechende Gehaltsspanne erhalten. Zudem erhalten Beschäftigte stärkere Auskunftsrechte über Vergütungsstrukturen im Unternehmen. Wirtschaftsverbände kritisieren den zusätzlichen administrativen Aufwand, während Befürworter mehr Transparenz und Fairness auf dem Arbeitsmarkt erwarten. Die konkrete Ausgestaltung der deutschen Umsetzung ist noch nicht beschlossen; erwartet wird jedoch eine umfassende Anpassung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes.



Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Freiheit, aber auch neue Kritik

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz grundlegend reformieren. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; derzeit befindet sich das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren. Ziel der Reform ist es, Eigentümern künftig mehr Wahlfreiheit bei der Modernisierung ihrer Gebäude einzuräumen und stärker auf Technologieoffenheit zu setzen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Klimaschutzziele künftig verstärkt über CO₂-Bepreisung, Förderprogramme und schrittweise Anforderungen erreicht werden. Gleichzeitig sollen die bisherigen Regelungen vereinfacht und Investitionen in die Gebäudemodernisierung erleichtert werden.

Der Entwurf stößt jedoch auf Kritik. Der Normenkontrollrat sprach von einem der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten“ Vorhaben der vergangenen Jahre. Zudem wird über verfassungsrechtliche Fragen diskutiert. Kritiker bezweifeln, ob die geplante Abschwächung bisheriger Klimaschutzvorgaben mit den Klimaschutzzielen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Auch die Einhaltung europäischer Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden wird von einigen Fachleuten hinterfragt.

Für das Handwerk bleibt die weitere Entwicklung von großer Bedeutung. Viele Betriebe benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um Kunden bei Investitionsentscheidungen beraten und Modernisierungsmaßnahmen langfristig planen zu können. Welche Änderungen am Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren noch vorgenommen werden, ist derzeit offen.



Gemeinsam für eine starke Region und starke Betriebe: Landrat Dr. Marc Sturm besucht HWK Schwaben

Der neu gewählte Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg, Dr. Marc Sturm, war zu Gast bei der Handwerkskammer für Schwaben. Gemeinsam mit HWK-Präsident Hans-Peter Rauch und Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner tauschte sich der von den Freien Wählern unterstützte Jurist über die aktuellen Herausforderungen und Zukunftsthemen des Handwerks aus.

Im Gespräch stand die Entwicklung des Landkreises und die Rolle des Handwerks als regionaler Wirtschaftsmotor im Mittelpunkt. Dr. Sturm, der seit Mai 2026 erstmals das Amt des Landrats bekleidet, setzt auf eine bürgerfreundliche Verwaltung, weniger Bürokratie sowie die Stärkung von Mittelstand und regionaler Wirtschaft.

Einigkeit bestand darin, dass eine enge Partnerschaft zwischen Landkreis und Handwerk ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Region ist. Dabei ging es insbesondere um die Wirtschaftsförderung, Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für Betriebe sowie die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Als Arbeitgeber und Ausbilder trägt das Handwerk maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises bei.



Stand: 18.06.2026

Julia Senneke

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86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

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