
Kurz notiert
Keine Zuschüsse zum altersgerechten Umbau in Sicht
Der KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung ruht aktuell. Seit dem 1. Januar 2025 können im Rahmen der Förderung 455-B keine neuen Anträge mehr für Zuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden. Diese Entscheidung resultiert daraus, dass im Bundeshaushalt 2025 bislang keine Mittel für das Programm vorgesehen sind. Noch im Jahr 2024 waren die Fördermittel für den entsprechenden Haushaltsposten auf 150 Millionen Euro verdoppelt worden. Eigenheimbesitzer wurden in der Folge ermutigt, ihre Anträge bis Ende 2024 einzureichen, um von den Zuschüssen zu profitieren.
Die Einstellung des Programms könnte nun zu einem drastischen Rückgang von Aufträgen im Bereich des altersgerechten und barrierefreien Umbaus führen. Da die finanzielle Unterstützung für solche Maßnahmen entfällt, könnten weniger Kunden entsprechende Projekte in Angriff nehmen. HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner: „Eines der wichtigsten Programme im Bereich altersgerechter Umbau mehr oder weniger stillschweigend auslaufen zu lassen, ist ein fatales Signal – für Handwerksbetriebe, die auf Umbauten spezialisiert sind, aber auch für alle, die ihr Zuhause altersgerecht anpassen wollen oder müssen. Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen überwiegt den finanziellen Aufwand für die Förderung um ein Vielfaches. Hier steuert die Politik in die falsche Richtung. Eine Neuauflage ist absolut dringlich.“
Vereinfachte Vertretungsregelung im Schornsteinfeger-Handwerk
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben eine bedeutende Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes beschlossen, die die Vertretungsregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger flexibilisiert. Zukünftig können nicht nur benachbarte Bezirksschornsteinfeger, sondern auch im Betrieb angestellte Schornsteinfegermeister oder gleichqualifizierte Angestellte die Feuerstättenschau durchführen. Diese Neuerung bietet den Betrieben in Zeiten des Fachkräftemangels und der Herausforderungen der Wärmewende mehr Flexibilität.
Zusätzlich wird die Altersgrenze für Bezirksschornsteinfeger von 67 auf 70 Jahre angehoben, um die flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Fachkräften sicherzustellen. Für die Ausstellung der Feuerstättenbescheide bleibt es bei den bisherigen Vertretungsregelungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass diese Gesetzesänderung den Betrieben mehr Flexibilität im Arbeitsalltag ermöglicht, ohne Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz zu machen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Entscheidung als ein gutes und wichtiges Signal für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten. Als HWK Schwaben hören wir vereinzelt auch Kritik an der Gesetzes-Novelle, da freie Schornsteinfegermeister sich im gleichberechtigten Zugang zu hoheitlichen Tätigkeiten wie der Feuerstättenschau benachteiligt sehen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sieht in der Gesetzesänderung ein deutliches Bekenntnis der Politik zur Bedeutung des Handwerks für die Wärmewende in Deutschland. Hier ist man der Auffassung, dass diese Neuerung sich positiv auf die Fachkräftesicherung auswirkt und Nachwuchskräfte motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen.
Stand: 25.03.2025