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Kurz notiert im November

Mehr Mittel für die berufliche Bildung: Haushaltsausschuss stärkt das Handwerk deutlich

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Bereinigungssitzung am 14.11.2025 zum Haushalt 2026 zusätzliche Mittel für die berufliche Bildung im Handwerk bereitgestellt. Die Bundesförderung für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung steigt von bislang 75 auf künftig 90 Millionen Euro. Auch die Modernisierung der Bildungsstätten wird weiter vorangetrieben: Das Bundeswirtschaftsministerium erhält 2026 nun insgesamt 55 Millionen Euro – ein Plus 17 Millionen gegenüber den ursprünglich geplanten 38 Millionen Euro –, das Bundesbildungsministerium setzt seine Förderung auf dem zuvor bereits erhöhten Niveau von 97 Millionen Euro fort.

Die Handwerkskammer für Schwaben begrüßt diese Entscheidungen ausdrücklich. Die zusätzlichen Mittel sind ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die berufliche Bildung und unterstützen den dringend notwenigen Abbau des Investitionsstaus in den beruflichen Bildungsstätten. Dieser beläuft sich bundesweit auf über 3 Milliarden Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln können notwendige Modernisierungen weiter vorangebracht werden. Das reicht aber bei weitem nicht. Es braucht in den kommenden Jahren weitere Investitionen, um die Modernisierung der Bildungsstätten nachhaltig abzusichern.



Aktivrente ab 2026: Steuerfreibetrag für Arbeiten über die Regelaltersgrenze

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 einen neuen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Bis zu 2.000 Euro des monatlichen Arbeitslohns sollen dann steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Regelaltersgrenze erreicht hat (z.B. 67 Jahre bei Jahrgängen nach 1964). Profitieren können jedoch ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen.

Die Maßnahme soll Anreize setzen, um ältere Erwerbstätige länger im Beruf zu halten und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Doch neben Zustimmung gibt es auch deutliche Kritik am geplanten Gesetzesvorschlag. Vor allem die Beschränkung auf bestimmte Beschäftigtengruppen (sozialversicherungspflichte Beschäftigte) wirft nach Einschätzung einiger Fachleute verfassungsrechtliche Fragen auf. Zudem befürchten Experten begrenzte Arbeitsmarkt- und hohe Mitnahmeeffekte. Der Bundesrat kritisiert zusätzlich, dass bislang kein Ausgleich für die Steuerausfälle der Länder vorgesehen ist, die zwischen 2026 und 2030 auf rund 1,9 Milliarden Euro geschätzt werden.

Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben, betont: „Die Aktivrente kann einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, bleibt aber eine begrenzte Einzelmaßnahme. Entscheidend ist jetzt, die großen Strukturreformen anzugehen, die unseren Wirtschaftsstandort langfristig stärken“.



Konjunktur, Gründungen, Infrastruktur – die HWK im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten Dr. Florian Dorn

Bundestagsabgeordneter Dr. Florian Dorn (CSU) besuchte die Handwerkskammer für Schwaben, um mit Präsident Hans-Peter Rauch und Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner über die wirtschaftlichen Herausforderungen des Handwerks zu sprechen. Im Mittelpunkt standen die Themen Konjunktur, Gründungen und Infrastruktur.

Die HWK-Vertreter machten deutlich, dass Betriebe dringend Entlastungen brauchen – etwa durch niedrigere Energiepreise, weniger Bürokratie und Reformen bei Steuern und Lohnnebenkosten. Einig war man sich, dass das geplante Sondervermögen große Chancen für die Modernisierung bietet, jedoch nur, wenn die Mittel nachhaltig eingesetzt und das Handwerk als zentraler Umsetzungspartner berücksichtigt wird.





Stand: 24.11.2025

Julia Senneke

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