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Beratung für Handwerksbetriebe, die Zugewanderte aus der Europäischen Union und Drittstaaten beschäftigen möchten.Migration - Informationen für Handwerksbetriebe



Wichtige Informationen für Betriebe und Handwerksorganisationen 

Viele Betriebe sind noch sehr verunsichert, wenn es um die Beschäftigung potenzieller Mitarbeiter aus dem Ausland geht. Deshalb lassen viele Unternehmer die Chance verstreichen, qualifiziertes Fachpersonal aufzunehmen. Wir möchten Sie als Handwerkskammer dabei unterstützen, Licht ins Dunkel zu bringen. Dabei helfen wir Ihnen im kompletten Prozess - von der Suche nach geeigneten Bewerbern, über die Beratung bei rechtlichen Fragen bishin zur Beantragung der richtigen Fördermittel.

Ukrainische Geflüchtete haben im Rahmen der geltenden Massenzustromrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für die Bundesrepublik Deutschland erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung. In der Regel wurde die Aufenthaltserlaubnis an die Geltungsdauer der Richtlinie, zunächst bis 04.03.2024, angepasst. Diese Richtlinie wurde vor wenigen Wochen bis März 2025 verlängert. Der Gesetzgeber hat sich daher dazu entschlossen, mittels oben erwähnter Verordnung, die bisher ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse kraft Gesetzes über den 04.03.2024 hinaus, bis 04.03.2025, zu verlängern. Ein Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann und muss bei der Ausländerbehörde daher nicht gestellt werden.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 01.03.2020 in Kraft getreten. Die Neuerungen hierzu im Überblick: 
 
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Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Informationsbroschüre:

Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) können von der Bundesagentur für Arbeit eine Zustimmung zur Beschäftigung erhalten. Diese Regelung gilt bis 31.12.2023. Die Anzahl der Zustimmungen ist auf 25.000 pro Kalenderjahr für Deutschland beschränkt. Bitte überprüfen Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft vor Ort, ob Visa nach der Westbalkanregelung aufgrund der aktuellen Pandemie ausgestellt werden.

Weitere Informationen:
Allgemeine Hinweise der Bundesagentur für Arbeit
Modifizierte Verlängerung der Westbalkanregelung ab dem 01.01.2021
 
Was müssen Sie als Personalverantwortlicher oder Geschäftsführer beachten, wenn Sie einen Staatsangehörigen aus EU/EWR – Mitgliedsstaaten oder einen Drittstaatsangehörigen in Deutschland beschäftigen wollen?
Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Sie sind auf der Suche nach geeignetem Personal? 

Zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland gibt es viele verschiedene Jobbörsen und Bewerberpools:

Haben Sie Bewerber aus dem Ausland und Fragen zum angegebenen Berufsabschluss?

Wir helfen Ihnen die Qualifikation richtig einzuschätzen. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten des BQFG (Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz) und begleiten Sie bei der beruflichen Kompetenzfeststellung. Außerdem bieten wir Ihnen (Anpassungs-)Qualifizierung von Ihren zugewanderten Beschäftigten.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft informiert über ausländische Berufsabschlüsse unter www.bq-portal.de. 

Brigitte Eisele Dr.

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und geben Ihnen einige Tipps an die Hand. Sprechen Sie uns bitte einfach an.

Brigitte Eisele Dr.

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de

 
Sie haben die Möglichkeit, Ihr finanzielles Risiko durch die Inanspruchnahme verschiedener Förderungen und Eingliederungshilfen zu minimieren. Welche Mittel und Unterstützungen Sie in Ihrem individuellen Fall beantragen können, erörtern wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.  
 

Jobfinder und Selbstständigkeit

In vielen Ländern ist es nicht üblich, vor dem Berufsbeginn eine Ausbildung zu absolvieren. Zugewanderte haben deshalb oft bereits jahrelange Berufserfahrung und beherrschen ihr Handwerk in der Praxis sehr gut. Ganz von Anfang an als Lehrling in einem Ausbildungsbetrieb zu beginnen, ist nicht in jedem Fall notwendig. Wir suchen mit Ihnen Alternativen, um Ihnen Ihr Können zu bescheinigen, z.B. durch:
  • Kompetenzfeststellung
  • Validierungsverfahren Valikom
  • Nachqualifizierung (Vorbereitung auf eine externe Gesellenprüfung)
  • Kontaktvermittlung zu potenziellen Arbeitgebern
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche und Fördermöglichkeiten
 

 Unser Tipp: Über die Integreat App sind Sie immer top informiert!



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Welche Voraussetzungen es für den Weg in die Selbstständigkeit gibt, erklären wir Ihnen gerne. Uns ist es dabei besonders wichtig, dass Sie schnell und sicher auf eigenen Beinen stehen können.

Insbesondere welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Gespräch. In bestimmten Berufen ist eine Vorqualifizierung notwendig, um den Traum wahr werden zu lassen. Wir beraten Sie deshalb über die Möglichkeiten, die Ihnen im Bereich Weiterbildung zur Verfügung stehen.



Die Handwerkskammer für Schwaben berät Sie außerdem kompetent im Bereich der Existenzgründung.



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Weitere Beratungsangebote und Informationen

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Erfolgsstories aus dem schwäbischen Handwerk





Mario Agatic, SHK Betrieb

Seit 10 Jahren ist Mario Agatic in Deutschland und hat sich in dieser Zeit gut eingelebt. Er spricht sehr gut Deutsch und arbeitete als Helfer in einem SHK-Betrieb. Er wollte weiterkommen, doch es fehlte an Unterstützung durch diese Firma. Da besann sich der 31-jährige auf seine KfZ-Ausbildung in seinem Heimatland Bosnien-Herzegowina. Dort hatte er nach seiner Schulzeit 2 Jahre lang in einer Schule mit betrieblichen Praxisanteilen KfZ-Mechaniker gelernt. In diesem Beruf wollte Agatic wieder arbeiten. „Ich wollte so gerne wieder in meinem erlernten Beruf arbeiten, aber hatte schon Sorgen, dass ich zu lange raus bin“, erzählt er. Würden also seine Kenntnisse für die Tätigkeit in einer modernen KfZ-Werkstätte in Schwaben ausreichen?



HWK prüft bestehende Kenntnisse

Um Klarheit und eine kompetente Aussage zu bekommen, wandte sich der Agatic an die Handwerkskammer für Schwaben (HWK). Er war lange Jahre nicht in seinem Beruf tätig gewesen und hoffte nun darauf, dass seine bosnischen Zeugnisse anerkannt werden würden. Mehr lesen.

Migration_Integration
HWK Schwaben





Dilaver Zoric - Alois Göppel Landtechnik 

erhält Auszeichnung "Siegel für Berufsanerkennung" für Engagement in der Berufsanerkennung.

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Evgheni Climenco - Automobilforum Sigg und Still

Vom Helfer zur Fachkraft - Evgheni Climenco war Fahrer bei UPS, hatte aber immer den Wunsch, wieder in seinem ursprünglichen Beruf als Kfz-Mechatroniker zu arbeiten. An Autos herumschrauben – das war und ist seine große Leidenschaft.

Deswegen wollte er im Frühjahr 2020 bei der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) seine moldawische Ausbildung zum Automechaniker anerkennen lassen. Das ging aber nicht, denn seine damalige Ausbildungszeit war zu kurz. Was also tun?

Die HWK Schwaben zeigte ihm einen anderen Weg: die Möglichkeit einer verkürzten betrieblichen Ausbildung, als eine Art Umschulung.
... mehr dazu.

Manuel Hosch, Evgheni Climenco, Andreas Pastor (v.l.)
HWK Schwaben
Manuel Hosch, Evgheni Climenco, Andreas Pastor (v.l.)





Agim Buleshkaj - Zahntechnikermeister Kornelius Egner

Zahntechnikermeister Kornelius Egner aus Neu-Ulm suchte dringend nach einem fähigen Mitarbeiter für sein Labor. Da erreichte ihn per Post eine Initiativbewerbung von Agim Buleshkaj, der über eine passende Ausbildung verfügte und in seinem Heimatland Kosovo ein zahntechnisches Ein-Mann-Labor betrieb.

Der Zahntechnikermeister wandte sich deshalb an die MigraNet-Stelle der Handwerkskammer für Schwaben (HWK).

Wie die HWK-Expertin Dr. Brigitte Eisele dem Unternehmen helfen konnte, mittels des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz das festgeschriebene „beschleunigte Verfahren“ zu nutzen und welche Herausforderungen gemeistert wurden, erfahren hier.

Agim Buleshkaj_Azubi_Kosovo
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Hsiao-Ju Wu aus Taiwan - Markus Nöß Orthopädieschuhmachermeister 

Mit perfekten Voraussetzungen kam er im Juni 2015 zunächst nach Halle, fand gleich einen Job und informierte sich über die Ausbildung in Deutschland.

„Diesen jungen Mann muss ich mir anschauen!“, so Markus Nöß, Orthopädieschuhmachermeister aus Pfronten. Er wollte unbedingt den Menschen kennen lernen, der hinter einer der perfektesten Bewerbungen stand, die er je erhalten hatte. So folgte Hsiao-Ju Wu, der ein Faible für Leder und künstlerische Gestaltung hatte, gern der Einladung.

Doch wer aus einem Drittstaat ohne Fluchthintergrund nach Deutschland kommt, muss strenge Auflagen erfüllen, um hier arbeiten zu dürfen. Deshalb mussten noch eine Menge Hürden von der Firma Nöß und auch für Hsiao-Ju Wu überwunden werden. 

Dr. Brigitte Eisele,  Fachberaterin für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bei der HWK  kennt diese Vorschriften genau und half dem Ausbildungsbetrieb, die bürokratischen Hürden zu überwinden. Warum die Zusammenarbeit mit der HWK für Herrn Nöß eine Riesenhilfe war, erfahren Sie hier.

Hsiao-Ju Wu_Azubi_Taiwan
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MigraNet - das IQ Netzwerk Bayerns - ist Teil des bundesweiten Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung" (IQ) und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. 



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Migranet

Netzwerk MigraNet - arbeitet eng mit den relevanten Akteuren in Bayern zusammen, damit berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gelingt.



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IQ Bayern

Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab.

In Kooperation mit:

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Bundesagentur für Arbeit





Dr. Eisele Brigitte HWK Schwaben

Brigitte Eisele Dr.

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de