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Nachweis des Kündigungszugangs im Arbeitsrecht

Wenn es Streit darüber gibt, ob eine schriftliche Kündigung tatsächlich beim Empfänger angekommen ist, reichen bestimmte Postbelege allein nicht als ausreichender Beweis. Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG, zusammen mit einem Einlieferungsbeleg und einem digitalen Sendungsstatus, gilt vor Gericht nicht als sicherer Nachweis dafür, dass die Kündigung den Empfänger erreicht hat. Diese Dokumente schaffen keinen sogenannten "Anscheinsbeweis" für den Zugang des Kündigungsschreibens. 

In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die Frage, ob einer Arbeitnehmerin ein Kündigungsschreiben zugegangen war. Die Arbeitnehmerin bestritt den Zugang des Kündigungsschreibens. Laut Arbeitgeber wurde dieses zur Post gebracht und dort als Einwurf-Einschreiben mit einer Sendungsnummer versehen persönlich aufgegeben. Nach dem Sendungsstatus sei das Schreiben mit der entsprechenden Sendungsnummer der Arbeitnehmerin zugestellt worden. Dem Bundesarbeitsgericht genügte dies in seiner Entscheidung vom 30.01.25 (Az. 2 AZR 68/24) nicht und entschied, dass der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen habe, da Angaben zum zustellenden Postmitarbeiter sowie Details zur Zustellung fehlten. Auch der Status "zugestellt", der über die Online-Sendungsverfolgung abrufbar ist, wurde vom Bundesarbeitsgericht als nicht ausreichend bewertet. Dieser Status beweise nicht, dass die Sendung tatsächlich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Vielmehr ist für den Zugangsnachweis der Auslieferungsbeleg erforderlich, den der Absender bei der Deutschen Post AG anfordern kann. Liegt dieser nicht vor, gilt eine Kündigung als nicht wirksam zugegangen.  

Vermeiden Sie diesen rechtlichen Fallstrick, in dem Sie entweder beim Versenden einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben stets zeitnah den Auslieferungsbeleg anfordern oder aber den aufwendigeren Weg wählen und das Kündigungsschreiben per Boten in den Hausbriefkasten ausliefern lassen. 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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