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Neue DSGVO: Was sich 2018 im Datenschutz ändert

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer sich nicht daran hält, riskiert höhe Bußgelder.



Ist Ihr Handwerksbetrieb vorbereitet?



Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, gleichzeitig tritt auf nationaler Ebene die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.

Für Verstöße gegen den Datenschutz drohen ab diesem Zeitpunkt erhebliche Strafen. Unternehmen sind spätestens jetzt gefordert, sich intensiv mit den Anforderungen zu beschäftigen und sie umzusetzen. 



Welche Betriebe sind betroffen?



Die DSGVO gilt für alle Betriebe, die personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeiten, somit auch für Ihren Handwerksbetrieb.



Was muss ich tun? Wie fange ich an? Wo bekomme ich Informationen?



Den Leitfaden für Handwerker mit Musterbeispielen und weiteren Informationen finden Sie hier.