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Neue EU-Verordnung zum Thema KI: Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Der AI Act reguliert den Einsatz von KI-Systemen in der EU, kategorisiert diese nach Risikostufen (hoch, niedrig, verboten) und legt Pflichten für Anbieter und Betreiber fest. Seit dem 02. Februar 2025 ist die erste Stufe der Verordnung in Kraft getreten.  

Nach der neuen Verordnung müssen Handwerksbetriebe dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies bedeutet, dass Schulungen unabdingbar sind, was in dem Artikel 4 der Verordnung geregelt ist. 

Der AI Act verfolgt das Ziel, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte zu schützen. Auch wenn vor allem KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck im Fokus stehen, sind alle Unternehmen davon betroffen, die KI-Technologien einsetzen. Bereiten Sie daher Ihr Team auf die Veränderungen durch den AI Act vor, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.  

Sie möchten noch mehr dazu wissen oder sind an Anwendungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz für Ihren Handwerksbetrieb interessiert? 

Lukas März

Teamleitung Technik (Beratung)

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Tel. 0821 3259-1571

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