Neue Gefahrstoffverordnung: Was Betriebe wissen müssen!
Die Gefahrstoffverordnung soll Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und regelt ebenso das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen. Insbesondere Tätigkeiten, bei denen die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gefährdet sein können, werden in der Gefahrstoffverordnung definiert.
Was sich beim Thema Asbest geändert hat
In der vorliegenden Neufassung sind wesentliche Änderungen zum Thema Asbest, insbesondere beim Bauen im Bestand eingeflossen, die durch die bisher noch nicht veröffentlichte, novellierte TRGS 519 konkretisiert werden soll.
Eine Übersicht über die Änderungen wird die BG BAU hier zur Verfügung stellen: Neue Gefahrstoffverordnung
Weiterhin hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Ihren Internetseiten eine Informationsplattform zum Thema Asbest eingerichtet. Diese gibt Informationen zur sicheren Planung, Durchführung und Entsorgung bei Arbeiten mit Asbest an und in älteren Gebäuden.
In den letzten Jahren sind insbesondere asbesthaltige Putze, Spachtelmasse und Fliesenkleber in den Fokus gerückt. Diese häufig verdeckten Asbestquellen werden oft nicht erkannt und/oder beachtet, können aber zu hohen Asbestkonzentrationen führen. Aufgrund dieses Sachverhaltes führten die Bundesministerien BMAS, BMI und BMU 2017 bis 2020 einen Nationalen Asbestdialog mit betroffenen Akteuren durch.
Die neue Informationsplattform Asbest soll die Ergebnisse des Asbestdialogs verbreitet. Sie wurde durch die BAuA in Zusammenarbeit mit dem BMAS konzipiert und auf den Webseiten der BAuA veröffentlicht. Sie richtet sich an Betroffene (Bauherren), Gebäudebesitzer, Arbeitgeber und Laien. Die Handlungshilfen sind entlang der Kette "Planung und Vorbereitung", "Sichere Durchführung" und "Entsorgung" gegliedert und geben auch Hinweise auf eine Dokumentation der Tätigkeiten.
Informationsplattform Asbest BAuA
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Benjamin Kraus, Robert Wagner und Melanie Martin.