Ladesäule E-Mobilität
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Neue Ladeinfrastruktur-Pflichten ab 2025

Neue Ladeinfrastruktur-Pflichten für Nicht-KMUs ab 2025 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist bereits seit 2021 in Kraft, es soll den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland voranbringen. Es definiert Verpflichtungen zur Errichtung von Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden.   

Bisher waren nur Neubauten betroffen oder Bestandsgebäude, die einer großen Renovierung unterzogen werden. Ab 2025 treten weitere Pflichten im Rahmen des GEIG in Kraft, welche bestehende Nichtwohngebäude betreffen. Gebäude, welche sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) befinden und selbst genutzt werden, sind allerdings von den Regelungen ausgenommen.  

Folgende Vorgaben gelten ab 01.01.2025 für Nichtwohngebäude: 

Bestandsgebäude 

Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen in oder am Gebäude müssen mit mindestens einem Ladepunkt für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.  
Werden Nichtwohngebäude einer großen Renovierung unterzogen und verfügen über mehr als 10 Stellplätze, muss mindestens für jeden fünften Stellplatz Ladeinfrastruktur geschaffen werden.  



Neubauten

Bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss 

1. Mindestens jeder dritte Stellplatz mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden und
2. Zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.  

Möchten Sie mehr über die neuen Anforderungen und Fördermöglichkeiten erfahren? Kommen Sie gerne auf uns zu. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die Zukunft der Elektromobilität! 

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

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