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Öffentlich geförderte Darlehen

Die bundesweit agierende Förderbank KfW und die bayerischen Institute LfA und bayerische Bürgschaftsbank erleichtern den Zugang zu Finanzierungen für mittelständische Unternehmen. 

Manche Ihrer Kreditprogramme locken mit besonders attraktiven Zinsen. 

Andere ermöglichen, dass sich Ihre Hausbank das Kreditrisiko mit den Förderbanken teilt.  

Dies sorgt für mehr Chancengleichheit. So hat auch ein Gründer ohne Vermögen, der keine Sicherheiten anbieten kann, die Aussicht auf eine Finanzierung.

Um diese Programme optimal nutzen zu können, sollte man folgendes wissen: 

Förderkredite sind auf einen bestimmten Förderzweck ausgerichtet und dürfen nur für diesen eingesetzt werden. Es gibt Gründerdarlehen, Kredite für Innovation oder Umweltschutz und viele mehr. Die Verwendung der Mittel muss dokumentiert und belegt werden und wird nach Durchführung der Investition geprüft.  

Die Förderkredite können nicht direkt bei den Förderbanken beantragt werden, sondern über die Hausbank. Meist sind die Förderkredite ein Bestandteil eines umfassenden Finanzierungskonzepts, das auch andere Bausteine enthält.  
Die Beantragung von Förderkrediten oder Risikoentlastungen muss unbedingt vor der Investition abgeschlossen sein. Tätigen Sie keine Bestellungen, bevor Ihre Bank dazu grünes Licht gibt! 

Die Bank muss auch bei einem Förderkredit im Vorfeld die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen. Es werden die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bankdarlehen. Einen Rechtsanspruch auf ein Förderdarlehen gibt es nicht. 

Möchten Sie mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung von Investitionen und deren Finanzierung.  Ansprechpartner Betriebswirtschaftliche Berater. 

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Dipl.-Kfm. Christian Hausladen

Unternehmensberater Betriebswirtschaft

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1514

christian.hausladen--at--hwk-schwaben.de