OZG-Workshop Umschulungen: Befreiung vom Prüfungsfach "Wirtschafts- und Sozialkunde"

OZGWS024 - Umschulungen: Befreiung vom Prüfungsfach "Wirtschafts- und Sozialkunde"

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Information

Nur im Rahmen einer Umschulung kann die Handwerkskammer von der Ablegung einzelner Prüfungsteile befreien. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Befreiung sind in § 17 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen bzw. der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer festgelegt.

Angaben zum Umschüler/zur Umschülerin

Angaben zum Betrieb

Bereits abgeschlossene Ausbildung

Dem Antrag beizulegende Unterlagen

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu und zu Ihren Rechten: https://www.hwk-schwaben.de/datenschutz