Im Falle einer Schwangerschaft warten große Herausforderungen Selbstständig und schwanger
Zahlreiche Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, müssen sich im Falle einer Schwangerschaft großen Herausforderungen stellen. Besonders kleine Betriebe, in denen die Inhaberin maßgeblich für den Betriebsablauf verantwortlich ist, sind davon betroffen. Existenzängste sind keine Seltenheit.
Das Mutterschutzgesetz findet für selbstständige Frauen keine Anwendung. Auch wenn sie den gleichen gesundheitlichen Gefahren wie angestellte Arbeitnehmerinnen ausgesetzt sind, sind selbstständige Frauen für ihre Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Absicherung selbst verantwortlich. Gesetzliche Beschäftigungsverbote greifen nicht. Anders als in der Landwirtschaft gibt es für selbstständige Handwerkerinnen keine kostenlose Betriebshilfe, die einspringt, wenn die Betriebsinhaberin ausfällt. Für den Fall, dass die Schwangerschaft zu einer vorübergehenden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führt, ist es ratsam, betriebliche Vertretungsregelungen zu treffen, um den Betriebsablauf aufrechtzuerhalten.
Selbstständige erhalten außerdem nicht automatisch Mutterschaftsgeld wie angestellte Arbeitnehmerinnen. Privatversicherte müssen eine Krankentagegeldversicherung abschließen und die Wartezeit beachten. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten nur dann ein Krankentagegeld, wenn dies zusätzlich versichert wurde. Daher sollten sich Selbstständige frühzeitig mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen, um die genauen Konditionen und Höchstbeträge des Krankentagegeldes im Falle einer Schwangerschaft zu klären.
Selbstständige Frauen, die es sich nicht leisten können, eine Auszeit zu nehmen, müssen während der Schwangerschaft und nach der Geburt weiterarbeiten. Zumindest einen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld haben Selbstständige. Unternehmerinnen müssen sich frühzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Aspekten einer Schwangerschaft auseinandersetzen. Sie müssen strategisch denken und handeln. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Schaffung eines ausreichenden Liquiditätspuffers. Ein solcher sollte darüber hinaus für den Fall angelegt werden, dass ein Betriebsinhaber einen längeren Zeitraum aus anderen Gründen nicht arbeitsfähig sein sollte.
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