Sie führen seit mind. 10 Jahren ein handwerkliches Unternehmen.

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken heruasragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innnungen und Kreishandwerkerschaften erstmals zum 10-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde beantragen.

 Das Antragsformular finden Sie hier:



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Luisa Poller

Hauptsekretariat Präsidium, Hauptgeschäftsführung und Unternehmensentwicklung

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1217

Fax 0821 3259-1281

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