
Sie sind Handwerksmeister und seit 30 Jahren im Handwerk tätig.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Die Verleihung erfolgt an Handwerker*innen, die die Meisterprüfung abgelegt haben und den Nachweis einer 30-jährigen Tätigkeit als Handwerksmeister*in oder 30-jährigen Tätigkeit als unselbstständige(r) Handwerksmeister*in in einem Handwerksbetrieb erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Das Antragsformular finden Sie hier: