goldenermeisterbrief

Sie sind Handwerksmeister und seit 30 Jahren im Handwerk tätig.

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Die Verleihung erfolgt an Handwerker, die die Meisterprüfung abgelegt haben und den Nachweis einer 30-jährigen Tätigkeit als Handwerksmeister*in oder 30-jährigen Tätigkeit als unselbstständige(r) Handwerksmeister*in in einem Handwerksbetrieb erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 Das Antragsformular finden Sie hier:



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Madeleine Birke

Teamassistenz Hauptabteilung Unternehmensentwicklung

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1290

Fax 0821 3259-21290

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