Sie sind Handwerksmeister und seit 30 Jahren im Handwerk tätig.

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Die Verleihung erfolgt an Handwerker*innen, die die Meisterprüfung abgelegt haben und den Nachweis einer 30-jährigen Tätigkeit als Handwerksmeister*in oder 30-jährigen Tätigkeit als unselbstständige(r) Handwerksmeister*in in einem Handwerksbetrieb erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 Das Antragsformular finden Sie hier:



photoresque

Luisa Poller

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1217

Fax 0821 3259-1281

luisa.poller--at--hwk-schwaben.de