jozimmermann - stock.adobe.com

Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Ausweitung des Nachweiszeitraumes

Wer ist davon betroffen? 

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen in einer Gewichtsklasse, in welcher Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden müssen, ohne dass eine Handwerkerausnahme greift. Bei der richtigen Einordnung hilft ein Schaubild des ZDH: Schaubild Lenk- und Ruhezeiten



Wie lange ist der Nachweiszeitraum?

Er umfasst den laufenden Tag sowie die vergangenen 56 Kalendertage. 



Sind auch berücksichtigungsfreie Tage nachzuweisen? 

Ja, auch die berücksichtigungsfreien Tage sind innerhalb des Nachweiszeitraumes aufzuzeichnen.  Selbstfahrende Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Fahrer und Fahrerinnen, die keine der geforderten Nachweise (Fahrerkarte, handschriftliche Aufzeichnungen/ Ausdrucke, Schaublätter) vorlegen können, weil sie an einem oder mehreren Tagen im Nachweiszeitraum ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht besteht, erkrankt waren, sich im Urlaub befanden, aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben, haben diese Zeiten durch manuelle Nachträge vorzunehmen. Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal die manuellen Nachträge vornimmt. Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden ab Seite 72. Hinweis Rechtsvorschriften



Gibt es Neuerungen im grenzüberschreitenden Verkehr? 

Ja, es besteht die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in "intelligente" Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.
Informationen finden Sie auf der Seite des ZDH: Lenk- und Ruhezeiten / Tachographenpflicht | ZDH 

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1214

wolfgang.gackowski--at--hwk-schwaben.de

Benjamin Kraus

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1572

benjamin.kraus--at--hwk-schwaben.de