Stromsteuerrückerstattung – So sichern Sie sich Ihre Entlastung!
Die steigenden Strom- und Energiekosten belasten Unternehmen zunehmend. Neben den Netzentgelten gehört die Stromsteuer mit 2,05 ct/kWh zu den höchsten Umlagen. Doch wussten Sie, dass Sie sich als produzierendes Gewerbe von der gezahlten Stromsteuer 2 ct/kWh zurückerstatten lassen können?
Ab 2024 traten einige Änderungen in Kraft, die Unternehmen im produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft betreffen. Dazu gehören Anpassungen bei der Stromsteuerrückerstattung sowie neue Regelungen zur Entlastung energieintensiver Betriebe. Besonders interessant: Auch Unternehmen mit geringerem Stromverbrauch ab 12,5 MWh können nun von den Erstattungen profitieren.
In unserem kostenfreien Webinar erfahren Sie, welche steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese rechtssicher beantragen.
Welche Neuerungen relevant sind und welche Anträge gestellt werden müssen, erfahren Sie von unserem Experten Fabian Zurmühl in diesem Webinar. Herr Zurmühl beantwortet dabei folgende Fragen:
- Welche gesetzlichen Grundlagen und Fristen gelten für die Strom- und Energiesteuerrückerstattung?
- Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG?
- Welche steuerlichen Befreiungen für energieintensive Prozesse und Verfahren sind möglich?
- Welche Praxisbeispiele zeigen typische Stolpersteine und erfolgreiche Anträge?
Am: 08.05.2025
Von: 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Referent: Fabian Zurmühl, LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wo: Online
Anmeldung: Stromsteuerrückerstattung – So sichern Sie sich Ihre Entlastung!
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern